Kaum wurde am Wochenende der Grenzschutz im Burgenland verschärft und mehr Personal eingesetzt, wurden innerhalb von nur 12 Stunden 104 illegale Migranten, zumeist aus Afghanistan aufgegriffen. Doch was die ÖVP als Erfolg verbucht, ist nur eine Chimäre.
innenminister Karl Nehammer und der Rest der ÖVP feiern die Aufgriffe und die Aufstockung des Bundesheeres an der Grenze als Erfolg. Doch der ist für den Bürger eher zweifelhaft. Denn die Aufgegriffenen werden natürlich nicht – aber das verschweigt der Innenminister – stante pede ins sichere Ungarn zurückgeschickt, welches nur unwesentlich näher an Afghanistan liegt als das rund 4.624 km entfernte Österreich. Sie werden der Fremdenpolizei übergeben, sagen brav ihr Satzerl und stellen einen Asylantrag.
Einsammelaktion an der Grenze
Dann sind sie in der Grundversorgung und es vergehen vermutlich Jahre, bis der Antrag, nach Einsprüchen durch NGO-Hilfe endgültig entschieden ist. Und sollte der Antrag negativ sein, findet sich immer noch jemand, der für ein Bleiberecht auf die Straße geht, sollte eine Repatriierung überhaupt zur Debatte stehen. Sinnvoll wäre der Grenzschutz allerdings, würden die Dublin-Bestimmungen noch exekutiert. Damit könnten die betreffenden Migranten sofort in das Land zurückgeführt werden, in welchem sie europäischen Boden betreten haben. Der Schutz der österreichischen Grenze ist daher eigentlich nicht mehr, wie eine Einsammelaktion an der Staatsgrenze, weshalb das Personal an den Außengrenzen besser eingesetzt wäre.
Endlich verpflichtende Altersfeststellung
Aber neben Grenzschutz, Asylverfahrensdauer und Abschiebungen gibt es noch weitere Baustellen. So hat es sich schon lange herumgesprochen, dass Minderjährige weitaus bessere Möglichkeiten haben. Was ist also einfacher, wenn man ohne Papiere reist, gleich noch mit dem Alter etwas zu tricksen und sich als Minderjähriger auszugeben. Verpflichtende Altersfeststellungen durch Handwurzelröntgen oder andere Methoden wurde allerdings durch diverse Lobbys bisher erfolgreich verhindert, unter anderem weil Röntgen „ohne medizinische Indikation als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“ zu werten sei. Wie sich jedoch zuletzt beim Fall der 13-jährigen Leonie in Wien zeigte, war auch einer der mutmaßlichen Täter nicht erst 16 Jahre sondern schon rund 20. Und auch vor dem Hintergrund der, wegen Corona den Bürgern zugemuteten Maßnahmen, scheint die bisherige Argumentation gegen eine Altersfeststellung mehr als fragwürdig.
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