Horst D. Deckert

Verschärftes Corona-Regime: Jetzt kommen PCR-Tests für die Einreise

Die Daumenschrauben des Corona-Regimes werden weiter angezogen. Wer aus Risikogebieten wie Spanien, den Niederlanden oder Zypern einreist, muss nun einen PCR-Test nachweisen oder Genesen bzw. vollständig geimpft sein. Die bisherigen Antigen-Tests als Nachweis gelten nicht mehr. Die Tests werden auch am Flughafen gemacht. Wer ihn verweigert, muss mit Geldstrafen von bis zu 1.450 Euro rechnen.

  • Bei Einreise aus Risikogebieten müssen künftig negative PCR-Tests statt Antigen-Tests nachgewiesen werden.
  • Bei Testverweigerung droht eine Geldstrafe von bis zu 1.450 Euro
  • Viele sehen in der neuen Maßnahme nur eine weitere Schikane, da PCR-Tests nichts über die Infektiosität aussagen
  • Andere Länder sind bereits von den Tests abgerückt, so die USA, wo sie Ende des Jahres ihre Notfallzulassung verlieren

Was ein „normaler Sommer“ für die türkis-grüne Regierung heißt, wird immer deutlicher. Denn damit ist nicht ein Sommer wie früher gemeint, sondern vielmehr, dass Tests und andere Schikanen normal werden. Kaum wurden „großzügige Lockerungen“ angekündigt, geht es auch schon wieder zwei Schritte zurück. So gilt ab 3. August eine neue Einreiseverordnung. Wer ab diesem Datum aus den Niederlanden, Spanien oder Zypern einreist, muss nachweisen, dass er entweder vollständig geimpft ist, mittels PCR-Test negativ getestet wurde oder genesen ist. Wer das nicht kann, muss sich registrieren lassen und am Flughafen unverzüglich einen PCR-Test machen. Willkommen „neue Normalität“.

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Antigen-Tests gelten nicht mehr

Neu ist nun also auch, dass bei der Einreise aus diesen Gebieten die Antigen-Tests nicht mehr genügen, es müssen verpflichtend PCR-Tests sein. Wer aus irgendwelchen Gründen diese nicht unverzüglich am Flughafen machen kann, sei es, weil die Teststationen geschlossen sind oder wegen eines großen Andrangs die Kapazitäten fehlen, muss diesen binnen 24 Stunden nachholen. Dazu werden die Kontaktdaten erhoben, damit die Bezirksverwaltungsbehörden die nachgeholten Tests kontrollieren können. Wer den PCR-Test verweigert, dem drohen Strafen von bis zu 1.450 Euro. Laut Gesundheitsministerium besteht allerdings keine Quarantänepflicht. Erst bei einem positiven Testergebnis werden Einreisende in Quarantäne gesteckt. Neben vollständig Geimpften und Genesenen sind auch Kinder bis zum 12. Lebensjahr von der PCR-Testpflicht ausgenommen.

Umstrittenen neue Regelung

Für viele Bürger stellt sich die Frage, ob die PCR-Testpflicht nur eingeführt wurde, um die möglicherweise noch vorhandenen Lagerbestände zu reduzieren. Denn mit Ende des Jahres verliert die PCR-Testmethode beispielsweise in den USA ihre Notfallzulassung, die laut Gesundheitsbehörde CDC auch nicht verlängert wird. Während hierzulande die PCR-Tests noch immer als Gold-Standard angepriesen werden, werden in den USA die Labore angehalten, auf andere Testmethoden umzusteigen.

So empfiehlt die CDC etwa die Anwendung der Multiplex-Methode, die den Nachweis und die Unterscheidung von SARS-Cov-2 und Influenzaviren erleichtern könne. Zudem würde dies Zeit und Ressourcen sparen. Dabei war der Einsatz der PCR-Tests schon von Beginn der Pandemie an stark umstritten. Kritiker an der Methode versuchte man jedoch mundtot zu machen. Ihre Einwände wurden als Fake-News abgetan oder von sogenannten „Faktencheckern“ als unrichtig markiert.

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