Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Österreich: Ein Fünftel ohne Wahlrecht – wo ist da das Problem?

In Österreich sind rund 6,3 Millionen Menschen wahlberechtigt. Knapp 1,5 Millionen Menschen im Wahlalter ohne Staatsbürgerschaft jedoch nicht. Für die politische Linke ist das ein Problem – aber in welchem Land dürfen Nicht-Staatsbürger schon an nationalen Wahlen teilnehmen?

Ein Kommentar von Heinz Steiner

Das Wahlrecht ist üblicherweise an die Staatsbürgerschaft geknüpft. In der Europäischen Union dürfen Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten zwar an kommunalen Wahlen teilnehmen, doch auf nationaler Ebene gilt das nicht. Lediglich Neuseeland lässt Ausländer, die seit mindestens einem Jahr im Land leben, an die Wahlurnen schreiten. Doch das ist eine Ausnahmeerscheinung. Das aktive und das passive Wahlrecht sind nun einmal an die Staatsangehörigkeit gebunden.

Nun, vor den Nationalratswahlen in Österreich, beschwert sich auch der Standard-Kolumnist Hans Rauscher darüber, dass fast 1,5 Millionen Menschen im wahlfähigen Alter mangels Staatsbürgerschaft vom Wahlrecht ausgeschlossen seien. Darunter auch Menschen in zweiter und gar dritter Generation. Doch wer selbst als Angehöriger der dritten Generation keine Anstalten dazu macht, die österreichische Staatsbürgerschaft anzunehmen, braucht sich auch in Sachen Wahlrecht diskriminiert zu fühlen.

Wer österreichischer Staatsbürger mit all den Rechten und Pflichten werden will, muss sich eben darum bemühen und sich entsprechend integrieren. Wer es nicht möchte, soll sich auch nicht beschweren. Denn offensichtlich ist es diesen Leuten wichtiger, in ihrer alten Heimat zu wählen als am politischen Leben in Österreich teilzunehmen. Die vollen Hallen bei Erdogan-Wahlkampfveranstaltungen für Auslandstürken belegen das Interesse eindrücklich. Mehr noch würde man mit einem Ausländerwahlrecht diesen Menschen erlauben, an zwei nationalen Wahlen teilzunehmen.

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