Horst D. Deckert

Österreich – per Krisensicherheitsgesetz Tür und Tor zur Enteignung geöffnet

„Wer also in der Demokratie schläft wird in der Diktatur erwachen“, diesen Satz hatte ein Kollege des Mainstream mutigerweise zu Papier gebracht und es trifft den Punkt.

Die Regierungen Mitteleuropas und wieder einmal allen voran die Alpenrepublik Österreich planen sogenannte „Krisensicherheitsgesetze“. Diese beinhalten massivste Einschränkungen der Bürger-und Grundrechte.

Grundrechte kein „Thema mehr“

Wie uns der „Probelauf“ der Pandemie-Politik gezeigt hatte, kam es trotz enormer Einschnitte in Bürger-und Grundrechte, sowie „Beugung von Verfassungsgesetzen“ zu keiner Revolte in auch nur einem europäischen Land. Trotz massivster Proteste und deren in Abrede stellen durch den Mainstream, versuchten die Regierungen immer noch ein „Schäufelchen“ nach zu legen.

Ganz nach dem typisch österreichischen Motto, „gut is gangen, nix is gschehn“, drängte man die Bürger an die „demokratische“ Wand.

Nun wird also, vorerst offenbar wieder mal als Testlauf in Österreich, ein bereits im Oktober 2021 beschlossenes „Krisen-Sicherheitsgesetz“ auf den Weg gebracht. An der Umsetzung wird intensiv gearbeitet. Darin soll also erstmals rechtlich definiert werden, was man unter „Krise“ zu verstehen hat, die Entscheidung liegt bei der Politik.

Drastische Eingriffe in Grund-und Freiheitsrechte

Dieses neue Gesetz soll massivste Einschränkungen wie Enteignungen und Mobilitätseinschränkungen (bereits Pandemie erprobt) beinhalten. Der Sicherheits-und Schutzvorwand der Regierungen, der sich mittlerweile bereits als „Maßnahmen – Begründung“ erwiesen hat, wird nun erneut für die Einführung des „Krisen-Sicherheitsgesetzes“ strapaziert. Ganz nach dem Motto, mehr Krise erfordert mehr Sicherheit.

Damit hätte die Regierung nun die ultimative Deutungshoheit über den Begriff „Krise“, die dadurch flexibel auf sämtliche Lebensbereiche an zu wenden wäre samt gesetzlicher Legitimation für Selbige.

Wären da nicht unzählige Regierungsumbildungen und Ministerrochaden bis dato im Wege gestanden, hätte dieses Gesetz bereits den Weg durch das Parlament erfolgreich absolviert.

Ein wiederum vergeblicher Versuch war erst im Februar, offenbar an der bevorstehenden „Ablaufzeit“ von Ex-Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, gescheitert.

Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich

Für die Umsetzung dieses Gesetzes ist eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit erforderlich. Von Seiten der Regierung strebt man selbstredend einen breiten Konsens aller Parteien an, schon alleine um die Verantwortung „verteilen“ zu können.

Angesichts des „überwältigenden“ Zustimmung zum Impfpflicht-Gesetz“ durch NEOS und SPÖ, darf wohl kaum daran gezweifelt werden, dass auch diesmal auf Regierungslinie mit marschiert wird. Angeblich zeigte man sich hier bereits gesprächsbereit.

Ein selbstverständlich im Innenministerium angesiedeltes „Krisenlagezentrum“ samt dazu gehörigem Krisenkoordinator soll auch in „Nicht-Krisen-Zeiten“ für die gesamte Legislaturperiode seitens der Regierung installiert werden. Wenig verwunderlich dabei im Nehammer-Regime, der militärische Touch des Ganzen.

Ähnlichkeit des Gesetzes mit „Ausnahmezustandsregelungen“

Die Auswirkungen nach Umsetzung des Gesetzes und der damit verbundenen „Regierungs-Willkür“ wären vielfältig. Sollte also der „Krisenfall“ (Definition liegt bei der Regierung) eintreten, ist mit Notverordnungen seitens der Regierung über die Gesetzesbevollmächtigung zu rechnen.

Im Entwurf ist unter anderem zu lesen, „Gefahr öffentlichen Ausmaßes für das Leben und die Gesundheit der Allgemeinheit, die öffentliche Ordnung und Sicherheit, Umwelt oder das wirtschaftliche Wohl.“ Beispiele sind hierbei angeführt als, Pandemien, Terrorismus oder massive Menschenbewegungen.

Kurz betrachtet, Pandemien ruft die Regierung quasi selbst „ins Leben“, desgleichen gilt für Terrorismus der sich entweder durch Zuwanderung oder per „Definition“ aus dem zum Feindbild erklärten „rechtsdenkenden Sektor“ ergibt und schlussfolgernd wären da dann noch die Massenbewegungen Derer, die aus Protest über derlei Gesetzeswillkür dann auf die Straßen gehen.

Alles in allem also eine Bestandsaufnahme der „demokratischen“ Situation im Land, würde also alleine schon die Umsetzung des Gesetzes nach Regierungsansicht, rechtfertigen. Um allerdings noch die Klimaretter zufrieden zu stellen würde ebenfalls die Problematik der Erderwärmung unter die Rechtfertigung dieses Gesetzes fallen, die momentan „galoppierende“ Inflation nicht zu vergessen.

Die vielgepriesene „schwarze Null“ ist plötzlich verschwunden

Ganz abgesehen davon, wie in Deutschland „die schwarze Null“ oft scherzhaft interpretiert wurde ( ja auch Angela Merkel ist nun weg), wurde besagte „schwarze Null“ Jahre wenn nicht Jahrzehnte lang als absolut und unausweichlich erstrebenswert, politisch gepredigt.

Nun aber scheint es als käme die „Pandemie“ gerade zur rechten Zeit, das Geld von den Regierenden, mit beiden Händen „zum Fenster hinaus“ zu schleudern.

Am Ende des Tages scheint es offenbar darauf hinaus zu laufen, dass der Bürger, durch die Pandemie-Politik an „Kummer herangeführt“, schlussendlich den maroden Staatshaushalt mit dem „sauer Ersparten“ zu sanieren hat. Die rechtliche Handhabe dafür wird mit dem Krisensicherheitsgesetz in jedem Falle geschaffen.

In Folge wären da auch Zwangsabgaben (etwa von „Gold- und Silberersparnissen“), Strafzinsen oder Konsumbeschränkungen denkbar. Im Falle von „Menschenbewegungen“ im Sinne der ohnehin mit „Hochdruck“ vorangetriebenen Zuwanderung (von „Fachkräften“), wäre freilich die Beschlagnahme leerstehenden Wohnraumes oder anderwärtige „Solidaritätsabgaben“ durchaus im Bereiche des  Wahrscheinlichen.

Desgleichen wird auch bereits in Deutschland gefordert, wo man etwa angesichts der „Energie-und Klimakrisen-Politik“ etwa Sonntagsfahrverbote diskutiert.

Die europäischen Regierungen, die sich durch ihre Pandemie-Politik bereits den Weg in eine totalitäre Staatsführung geebnet haben und es bis dato noch immer geschafft haben die Macht in Händen zu behalten, gehen nun noch einen Schritt weiter. Leider ist abermals davon aus zu gehen, dass Deutschland dem „Beispiel“ Österreichs übereifrig folgen könnte.

Mit einem Bein also stehen wir bereits in der Diktatur. Selbst ein politisches Armutszeugnis und offenkundige Signal eines Totalversagens, in Form der Einführung von „Notstandsgesetzen“, kratzt scheinbar kein bisschen an der offenkundig nicht mehr vorhandenen „Politikerehre“.


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