Horst D. Deckert

Österreichische Ärzte auf den Barrikaden

Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Ao. Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres, hat am 2. Dezember ein Schreiben an diverse Stellen und Funktionäre der Ärztekammer geschickt. (siehe Beilage).

Darin schrieb er unter anderem wörtlich: «Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Pandemie darf klargestellt werden, dass es derzeit aufgrund der vorliegenden Datenlage aus wissenschaftlicher Sicht und unter Hinweis auf diesbezügliche Empfehlungen des nationalen Impfgremiums grundsäztlich keinen Grund gibt, Patientinnen/Patienten von einer Impfung gegen Covid-19 abzuraten.»

Und weiter: «Abschliessend darf darauf hingewiesen werden, dass eine allfällige Verletzung einer Berufspflicht in diesem Zusammenhang durch die Disziplinarorgane der Österreichischen Ärztekammer geprüft wird und bei Feststellung einer solchen dies entsprechend sanktioniert wird.»

Aufklärungsverpflichtung

Das Thema Aufklärungsverpflichtung hat sich aus mehreren Gründen zum zentralen Thema des ärztlichen Haftungsrechts herausgebildet; insbesondere deswegen, weil im zivilrechtlichen Haftungsprozess die Beweislast dem Patienten zukommt und dieser oft mit dem Beweis, dass der Arzt schuldhaft einen Behandlungsfehler versucht habe, nicht durchzudringen vermag.

Aus diesem Grunde versucht man vonseiten der Patienten sehr oft eine Haftung des Arztes dadurch zu begründen, dass man behauptet, der Arzt hätte den Patienten nicht genügend über eine Behandlung und die daraus entstehenden möglichen Risiken aufgeklärt. Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs in Österreich ist dieser Argumentationslinie im Wesentlichen gefolgt.

Den Arzt als Impfarzt trifft somit die Pflicht, den Patienten genau und verständlich über den Nutzen, die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen der Impfung oder ihrer Unterlassung zu informieren sowie zu erklären, ob daneben noch Alternativen in der wissenschaftlichen Literatur existieren, wie beispielsweise Totimpfstoffe oder medikamentöse Behandlungen.

Aufklärungspflichten bestehen nicht nur dann, wenn die Einwilligung einer Impfung erreicht werden soll, sondern auch, wenn dem Patienten eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen ist, ob er eine Impfung unterlassen kann oder nicht.

Selbst wenn der Patient seine schriftliche Zustimmung zu einem Eingriff gibt, ersetzt diese Unterschrift nicht die nötige Aufklärung durch den Arzt. Die Unterschrift des Patienten führt genausowenig zu einem Haftungsausschluss des Arztes.

Der Impfarzt ist also gesetzlich verpflichtet, den Patienten über alle möglichen Vorteile und Gefahren einer Impfung aufzuklären. Da Nebenwirkungen auch an die Datenbank der EMA, der Europäischen Arzneimittelbehörde, gemeldet werden, dient diese faktisch als amtliche Referenzquelle für mögliche Gefahren. In der EMA-Datenbank sind über 18’000 Todesfälle nach Impfungen dokumentiert, und daher muss man den Patienten natürlich auch über dieses potentielle Risiko aufklären.

Aufklärungsbogen zur Impfung mit Pfizer-Biontech

Im derzeit vom Gesundheitsministerium vorgelegten Aufklärungsbogen zur Impfung mit dem Impfstoff von Pfizer-Biontech (siehe Beilage) steht unter anderem folgender Absatz: «Die Anwendung von COVID-19-Impfstoffen als 3. Dosis ist derzeit teilweise noch nicht zugelassen. Die Datenlage ist zum Teil noch begrenzt und über Art und Häufigkeit von Nebenwirkungen sind noch nicht alle Informationen verfügbar. Dies gilt auch bei der Anwendung von mRNA-Impfstoffen als 2. Dosis nach Vektorimpfstoffen. Wenn Sie mit der Impfung NICHT einverstanden sind oder eine zusätzliche Aufklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt benötigen, so unterzeichnen Sie diese Einverständniserklärung bitte NICHT.»

Das österreichische Gesundheitsministerium erklärt also selber, dass die Impfungen teilweise nicht zugelassen sind (off label) und bezüglich der Nebenwirkungen noch zu wenig Daten vorliegen. Und genau das muss ein Impfarzt natürlich auch seinen Patientinnen und Patienten erklären und zur Kenntnis bringen, zusätzlich zu den schon bisher beschriebenen und dokumentierten Impf-Nebenwirkungen. Sollte er das nicht tun, kann er wegen unzureichender Aufklärung bei Impfschäden haftungsrechtlich belangt werden.

Offener Brief von 200 Ärzten

Als Reaktion auf diesen Brief veröffentlichten 200 Ärztinnen und Ärzte einen offenen Brief an den Ärztekammer-Präsidenten (siehe Beilage). Darin steht unter anderem folgendes:

«Die Datenlage hinsichtlich der Effektivität und Sicherheit der in Österreich verfügbaren Covid-19-Impfstoffe ist keineswegs einheitlich und eindeutig und ist zudem einem permanenten Wandel unterworfen. Während man bis vor wenigen Wochen davon ausging, dass die Covid-19-Grundimmunisierung Schutz gegen die Erkrankung gewährt, ist mittlerweile wissenschaftlich belegt, dass dieser Schutz erstens allenfalls hinsichtlich schwerer Verläufe relevant ist und zweitens nach spätestens sechs bis sieben Monaten statistische Signifikanz verliert.»

Und: «Die Anzahl der berichteten Nebenwirkungen der Covid-19-Impfstoffe kann man nur als erschreckend bezeichnen, wenn auch die Kausalität für den individuellen Fall nicht nachweisbar bleibt. Bisher wurden bereits neun Rote-Hand-Briefe verschickt, die vor schweren Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen warnen. Die pauschale Deklarierung der Impfstoffe als ‹sicher› durch Ärztekammer, Politik und Medien offenbart sich somit als unwissenschaftliche, menschenverachtende Propaganda.»

Weiters: «Ärztinnen und Ärzten muss nicht nur erlaubt sein, auf ein mögliches Missverhältnis zwischen Nutzen und Schaden bei den Covid-19-Impfungen hinzuweisen, sondern sie sind aufgrund ärztlicher Ethik und nach dem Genfer Gelöbnis geradezu verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten über die zahlreichen möglichen Nebenwirkungen und Risiken der Impfung aufzuklären.»

Nach der Veröffentlichung des Briefes wurde der Initiator und Verfasser, Univ.-Prof. Dr. Andreas Sönnichsen, von der Medizinischen Universität Wien entlassen.

Dokumente:

«Offener Brief an den Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer, Herrn a.o. Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres»

«Aufklärungs- und Dokumentationsbogen Corona-Schutzimpfung»

«Rundschreiben der Österreichischen Ärztekammer: Beratung von Patientinnen/Patienten iZshag mit der COVID-19-Schutzimpfung»

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Dr. med. univ. Hannes Strasser, MSc., ist Facharzt für Urologie und Notarzt und führt eine urologische Praxis in Hall in Tirol. Der Universitätsdozent hat zahlreiche Auslandsaufenthalte absolviert und Gastprofessuren bekleidet, unter anderem am Northwest Hospital in Seattle, am University of Virginia Health System in Charlottesville, am Johns Hopkins Hospital in Baltimore und am Beaumont Hospital in Royal Oak. Er hat zahlreiche wissenschaftliche Preise erhalten und über 100 wissenschaftliche Publikationen und Buchbeiträge verfasst.

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