Oberösterreichs Landesregierung hätte aufgrund des Bundesverfassungsgesetzes (Artikel 140 Abs. 1) das Impfpflichtgesetz rasch durch den Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Trotz Aufforderung wollen Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) und sein Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) dies nicht machen.
Ein Gastkommentar von Joachim Aigner, Landtagsabgeordneter und Landesparteiobmann der MFG-Oberösterreich
In den letzten Jahrzehnten gab es in Österreich noch nie ein Thema, welches die Gesellschaft so gespalten hätte, wie das seit zwei Jahren herrschende Coronavirus. Oder besser gesagt, die Maßnahmen der Bundesregierung und der Länder, welche damit einhergehen. Zu Lasten der Grund- und Freiheitsrechte der Menschen in Österreich wurden und werden Maßnahmen erlassen, welche die Eindämmung der Virusverbreitung nicht gewährleisten. Immer mehr wissenschaftliche Erkenntnisse und Studien belegen, was wir von der Partei „Menschen-Freiheit-Grundrechte Österreich“ (MFG) seit langem bemängeln:
- Masken sind gesundheitsschädlich; insbesondere Kinder haben wesentlich höhere Risiken als Nutzen
- Die Lockdowns sind wirkungslos und haben keinen Einfluss auf das Infektionsgesehen
- die PCR-Tests sind nicht geeignet
- die Injektion – auch als Impfung bezeichnet – bietet keine sterile Immunität; injizierte Menschen können sich weiterhin infizieren und die Infektion auch weitergeben
- aufgrund fehlender Langzeiterkenntnisse sind die Folgen der Impfungen und Auffrischungen nicht absehbar – immer mehr Impfschäden werden öffentlich und geben uns recht
- ……
Mit dem offensichtlich nun bald in Kraft tretenden Impfpflichtgesetz ist ein weiterer negativer Meilenstein im Versagen des Pandemiemanagements der Bundesregierung sowie der Landesregierungen erreicht!
Verfassungsgericht könnte rasch Rechtssicherheit schaffen
Ich habe die oö Landesregierung bereits via Video aufgefordert, das Impfpflichtgesetz durch den Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen. Der Artikel 140 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes gibt den Landesregierungen hierzu die Möglichkeit. Im Zuge einer sogenannten abstrakten Normenkontrolle kann eine Rechtsvorschrift ohne konkreten Anlassfall geprüft werden. Ein Antrag der Landesregierung auf abstrakte Normenkontrolle reicht aus.
Die Prüfung kann erfolgen, wenn das Gesetz in Kraft ist. Also voraussichtlich in wenigen Tagen nachdem es den Bundesrat durchlaufen hat, vom Bundespräsidenten unterzeichnet ist und mit Bekanntgabe des Datums des Inkrafttretens veröffentlicht wurde.
Durch Impfpflichtgesetz-Überprüfung entstünde kein Schaden
Dass seitens des oberösterreichischen Landeshauptmannes eine solche Prüfung nicht gewünscht ist, erscheint mir wenig verwunderlich. Schließlich würde er sich damit gegen die Beschlüsse der ÖVP-lastigen Bundesregierung stellen. Andererseits kann er damit Rechtssicherheit für die Menschen in Oberösterreich herstellen. Nachdem die oberösterreichische Landesregierung wohl fest von der Notwendigkeit und Verfassungskonformität ausgeht, wäre im Falle einer Prüfung ohnehin nichts zu befürchten. Oder glaubt man doch nicht so recht daran?
Haimbuchner stellt sich taub
Absolut verwundert bin ich aber über das diesbezügliche Schweigen des freiheitlichen Landeshauptmannstellvertreters Haimbuchner. Nicht nur, dass der Bundesparteiobmann der FPÖ Herbert Kickl diese Möglichkeit aufzeigt, auch wir haben diese Möglichkeit einer Normenprüfung kommuniziert und eingefordert (siehe dazu dieses Video). Aber auch das blieb, wie viele andere Vorschläge der MFG-Oberösterreich, von der Landesregierung ungehört ….
Bleibt abzuwarten, wie die Menschen in Oberösterreich dieses Schweigen der regierenden Landesparteien ÖVP und FPÖ bewerten, aber mit Sicherheit nicht gutheißen …
Denn von einem kann man ausgehen: Die Menschen fordern rechtskonformes Handeln der Entscheidungsträger vehement ein, und vergessen nie!
(Anmerkung der Info-DIREKT-Redaktion: Wir haben Landeshauptmann-Stv. und FPÖ-Oberösterreich-Chef Manfred Haimbuchner schriftlich gefragt, weshalb die Landesregierung, der er angehört, keine abstrakte Normenkontrolle beantragen will. Wie so oft konnte oder wollte er unsere kritische Frage nicht beantworten.)
Über den Autor
Joachim Aigner, wurde 1976 in Ried im Innkreis (Oberösterreich) geboren. Seit dem Jahr 2000 ist er selbstständiger Steuerberater und 2021 Landesparteiobmann der im selben Jahr gegründeten Partei „Menschen-Freiheit-Grundrechte Österreich“ (MFG), die es bei der Landtagswahl im Herbst 2021 mit 6,23 Prozent schaffte in den oberösterreichischen Landtag einzuziehen. Seither ist die Partei dort mit drei Abgeordneten vertreten, einer davon ist Joachim Aigner.
Der Beitrag ÖVP-FPÖ-Landesregierung kann Impfpflicht stoppen, doch handelt nicht! erschien zuerst auf Info-DIREKT.