Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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ÖVP-FPÖ-Landesregierung kann Impfpflicht stoppen, doch handelt nicht!

Oberösterreichs Landesregierung hätte aufgrund des Bundesverfassungsgesetzes (Artikel 140 Abs. 1) das Impfpflichtgesetz rasch durch den Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Trotz Aufforderung wollen Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) und sein Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) dies nicht machen.

Ein Gastkommentar von Joachim Aigner, Landtagsabgeordneter und Landesparteiobmann der MFG-Oberösterreich

In den letzten Jahrzehnten gab es in Österreich noch nie ein Thema, welches die Gesellschaft so gespalten hätte, wie das seit zwei Jahren herrschende Coronavirus. Oder besser gesagt, die Maßnahmen der Bundesregierung und der Länder, welche damit einhergehen. Zu Lasten der Grund- und Freiheitsrechte der Menschen in Österreich wurden und werden Maßnahmen erlassen, welche die Eindämmung der Virusverbreitung nicht gewährleisten. Immer mehr wissenschaftliche Erkenntnisse und Studien belegen, was wir von der Partei „Menschen-Freiheit-Grundrechte Österreich“ (MFG) seit langem bemängeln:

  • Masken sind gesundheitsschädlich; insbesondere Kinder haben wesentlich höhere Risiken als Nutzen
  • Die Lockdowns sind wirkungslos und haben keinen Einfluss auf das Infektionsgesehen
  • die PCR-Tests sind nicht geeignet
  • die Injektion – auch als Impfung bezeichnet – bietet keine sterile Immunität; injizierte Menschen können sich weiterhin infizieren und die Infektion auch weitergeben
  • aufgrund fehlender Langzeiterkenntnisse sind die Folgen der Impfungen und Auffrischungen nicht absehbar – immer mehr Impfschäden werden öffentlich und geben uns recht
  • ……

Mit dem offensichtlich nun bald in Kraft tretenden Impfpflichtgesetz ist ein weiterer negativer Meilenstein im Versagen des Pandemiemanagements der Bundesregierung sowie der Landesregierungen erreicht!

Verfassungsgericht könnte rasch Rechtssicherheit schaffen

Ich habe die oö Landesregierung bereits via Video aufgefordert, das Impfpflichtgesetz durch den Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen. Der Artikel 140 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes gibt den Landesregierungen hierzu die Möglichkeit. Im Zuge einer sogenannten abstrakten Normenkontrolle kann eine Rechtsvorschrift ohne konkreten Anlassfall geprüft werden. Ein Antrag der Landesregierung auf abstrakte Normenkontrolle reicht aus.

Die Prüfung kann erfolgen, wenn das Gesetz in Kraft ist. Also voraussichtlich in wenigen Tagen nachdem es den Bundesrat durchlaufen hat, vom Bundespräsidenten unterzeichnet ist und mit Bekanntgabe des Datums des Inkrafttretens veröffentlicht wurde.

Durch Impfpflichtgesetz-Überprüfung entstünde kein Schaden

Dass seitens des oberösterreichischen Landeshauptmannes eine solche Prüfung nicht gewünscht ist, erscheint mir wenig verwunderlich. Schließlich würde er sich damit gegen die Beschlüsse der ÖVP-lastigen Bundesregierung stellen. Andererseits kann er damit Rechtssicherheit für die Menschen in Oberösterreich herstellen. Nachdem die oberösterreichische Landesregierung wohl fest von der Notwendigkeit und Verfassungskonformität ausgeht, wäre im Falle einer Prüfung ohnehin nichts zu befürchten. Oder glaubt man doch nicht so recht daran?

Haimbuchner stellt sich taub

Absolut verwundert bin ich aber über das diesbezügliche Schweigen des freiheitlichen Landeshauptmannstellvertreters Haimbuchner. Nicht nur, dass der Bundesparteiobmann der FPÖ Herbert Kickl diese Möglichkeit aufzeigt, auch wir haben diese Möglichkeit einer Normenprüfung kommuniziert und eingefordert (siehe dazu dieses Video). Aber auch das blieb, wie viele andere Vorschläge der MFG-Oberösterreich, von der Landesregierung ungehört ….

Bleibt abzuwarten, wie die Menschen in Oberösterreich dieses Schweigen der regierenden Landesparteien ÖVP und FPÖ bewerten, aber mit Sicherheit nicht gutheißen …

Denn von einem kann man ausgehen: Die Menschen fordern rechtskonformes Handeln der Entscheidungsträger vehement ein, und vergessen nie!

(Anmerkung der Info-DIREKT-Redaktion: Wir haben Landeshauptmann-Stv. und FPÖ-Oberösterreich-Chef Manfred Haimbuchner schriftlich gefragt, weshalb die Landesregierung, der er angehört, keine abstrakte Normenkontrolle beantragen will. Wie so oft konnte oder wollte er unsere kritische Frage nicht beantworten.)

Über den Autor

Joachim Aigner, wurde 1976 in Ried im Innkreis (Oberösterreich) geboren. Seit dem Jahr 2000 ist er selbstständiger Steuerberater und 2021 Landesparteiobmann der im selben Jahr gegründeten Partei „Menschen-Freiheit-Grundrechte Österreich“ (MFG), die es bei der Landtagswahl im Herbst 2021 mit 6,23 Prozent schaffte in den oberösterreichischen Landtag einzuziehen. Seither ist die Partei dort mit drei Abgeordneten vertreten, einer davon ist Joachim Aigner.

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