Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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ÖVP-Grün ermöglicht künstliche Befruchtung von Asylanten auf Steuerzahlerkosten

Nach Hinweisen eines Insiders berichtete Wochenblick über die kreative Art der Familienzusammenführung von Asylanten. Werden diesen doch künstliche Befruchtungen auf Steuerzahlerkosten ermöglicht. Dazu fragte Wochenblick auch bei der oberösterreichischen Gesundheitslandesrätin Christine Haberlander (ÖVP) nach.

Doch die gestellten Fragen zur künstlichen Befruchtung von weiblichen Asylanten in Oberösterreich wurden nicht wirklich beantwortet. Vielmehr schob man die Verantwortung an die türkis-grüne Bundesregierung – genauer gesagt an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege unter dem grünen Minister Wolfgang Mückstein weiter.

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Knappe Antwort vom Team Haberlander

Von Seiten des Team Haberlander verwies man darauf, dass dieses Thema durch ein Bundesgesetz – IVF-Fonds-Gesetz (mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet wurde) geregelt wurde. Zudem endete man mit der knappen Bemerkung: „Zu Ihrer Frage, was eine Kostentragung für Asylwerber betrifft: Diese Personengruppe hat laut IVF-Gesetz keinen Anspruch auf Kostentragung“.

Sehr wohl künstliche Befruchtung für Asylberechtigte

Dies ist zwar nicht unbedingt falsch, allerdings verschweigt das Team Haberlander damit ein wichtiges Detail. Denn Unterstützung durch den IVF-Fond und die entsprechenden Sozialversicherungsträger sind für Personen, die über eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ gemäß § 55 Abs. 1 und § 56 Abs. 1 Asylgesetz 2005, verfügen und auch Asylberechtigte gemäß § 3 Asylgesetz 2005, die über ein dauerndes Einreise- und Aufenthaltsrecht verfügen, durchaus vorgesehen.

Nach Wahl wieder schwarz-grüne Regierung in OÖ?

Da stellt sich die Frage, wieso das Team Haberlander dies nicht auch einfach in die Beantwortung geschrieben hat. Wollte man vielleicht vor der anstehenden Wahl am Sonntag nicht unbedingt darauf verweisen, dass asylberechtigte Personen weiblichen Geschlechts sehr wohl auf Steuerzahlerkosten ihren Kinderwunsch in Österreich erfüllt bekommen – auch wenn bei einer bereits erteilten dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr von „staatlich alimentierten Ankerkindern“ auszugehen ist. Aber immerhin steht ja im Raum, dass es nach der Wahl zu einer schwarz-grünen Koalition auch im Land OÖ kommen könnte…

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