Horst D. Deckert

ÖVP-Grün ermöglicht künstliche Befruchtung von Asylanten auf Steuerzahlerkosten

Nach Hinweisen eines Insiders berichtete Wochenblick über die kreative Art der Familienzusammenführung von Asylanten. Werden diesen doch künstliche Befruchtungen auf Steuerzahlerkosten ermöglicht. Dazu fragte Wochenblick auch bei der oberösterreichischen Gesundheitslandesrätin Christine Haberlander (ÖVP) nach.

Doch die gestellten Fragen zur künstlichen Befruchtung von weiblichen Asylanten in Oberösterreich wurden nicht wirklich beantwortet. Vielmehr schob man die Verantwortung an die türkis-grüne Bundesregierung – genauer gesagt an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege unter dem grünen Minister Wolfgang Mückstein weiter.

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Knappe Antwort vom Team Haberlander

Von Seiten des Team Haberlander verwies man darauf, dass dieses Thema durch ein Bundesgesetz – IVF-Fonds-Gesetz (mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet wurde) geregelt wurde. Zudem endete man mit der knappen Bemerkung: „Zu Ihrer Frage, was eine Kostentragung für Asylwerber betrifft: Diese Personengruppe hat laut IVF-Gesetz keinen Anspruch auf Kostentragung“.

Sehr wohl künstliche Befruchtung für Asylberechtigte

Dies ist zwar nicht unbedingt falsch, allerdings verschweigt das Team Haberlander damit ein wichtiges Detail. Denn Unterstützung durch den IVF-Fond und die entsprechenden Sozialversicherungsträger sind für Personen, die über eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ gemäß § 55 Abs. 1 und § 56 Abs. 1 Asylgesetz 2005, verfügen und auch Asylberechtigte gemäß § 3 Asylgesetz 2005, die über ein dauerndes Einreise- und Aufenthaltsrecht verfügen, durchaus vorgesehen.

Nach Wahl wieder schwarz-grüne Regierung in OÖ?

Da stellt sich die Frage, wieso das Team Haberlander dies nicht auch einfach in die Beantwortung geschrieben hat. Wollte man vielleicht vor der anstehenden Wahl am Sonntag nicht unbedingt darauf verweisen, dass asylberechtigte Personen weiblichen Geschlechts sehr wohl auf Steuerzahlerkosten ihren Kinderwunsch in Österreich erfüllt bekommen – auch wenn bei einer bereits erteilten dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr von „staatlich alimentierten Ankerkindern“ auszugehen ist. Aber immerhin steht ja im Raum, dass es nach der Wahl zu einer schwarz-grünen Koalition auch im Land OÖ kommen könnte…

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