Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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OLG Düsseldorf: Messer-Syrer von Solingen erhält Lebenslang mit Sicherungsverwahrung

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Der syrische Messer-Attentäter von Solingen ist wegen dreifachen Mordes und zehnfachen versuchten Mordes sowie wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Trotz eines ermittelten niedrigen IQs von 71 gilt der 27-Jährige als voll schuldfähig.

Am 23. August 2024 hatte der Syrer Issa al-Hasan im nordrhein-westfälischen Solingen mit einem Messer wahllos auf mehrere feiernde Besucher des Stadtfestes eingestochen. Drei Menschen wurden getötet, acht verletzt, davon fünf schwer. Im Anschluss hatte sich der sogenannte „Islamische Staat“ (IS) zu dem Terrorakt bekannt. Das Gericht sprach den Syrer wegen dreifachen Mordes, zehnfachen Mordversuchs und als Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat schuldig. Der Richter kam bereits nach 18, anstatt der ursprünglich veranschlagten 24 Prozesstage zu seinem Urteil. Die zuständige Bundesanwaltschaft und sämtliche Nebenklägeranwälte hatten zuvor die jetzt ausgesprochene Höchststrafe für den islamistischen Messer-Attentäter beantragt.

Wieder ein Abgrund von Staatsversagen

Eigentlich hätte der Syrer zum Tatzeitpunkt längstens abgeschoben werden müssen – und zwar nach Bulgarien. Denn den sogenannten Dublin-Regeln zufolge ist der EU-Staat für den Asylantrag zuständig, wo der Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten hat. Im Falle des Solingen-Attentäters war das Bulgarien. Dort wurde 2022 seine Einreise registriert, dort hätte sein Asylverfahren abgewickelt werden müssen.

Allerdings reiste Issa al-Hasan nach Deutschland weiter, wo er am Weihnachten 2022 ankam und in Bielefeld Antrag auf Asyl stellte.

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