Horst D. Deckert

OÖ-Wohnbeihilfe: EuGH sieht keine eindeutige Ausländer-Diskriminierung

Seit 2018 erhalten in Oberösterreich nur noch Einheimische und jene Zuwanderer, die über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen, Wohnbeihilfe. Eine Klage führte dazu, dass das Landesgericht in Linz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine rechtliche Klarstellung erbat. Dieser sieht nun keine eindeutige Diskriminierung vorliegen und spielt den Ball an die österreichischen Gerichte zurück. Die Entscheidung wird damit zum Etappensieg für Manfred Haimbuchner und seine FPÖ. 

Der Generalanwalt des EuGH sprach bereits im März eine Empfehlung gegen die Oberösterreicher-freundliche Regelung aus (wie Wochenblick berichtete). In vier von fünf Fällen urteilen die EU-Richter entsprechend solcher Empfehlungen. Doch in diesem Fall bleibt der Sachverhalt weiter unklar: Der EuGH lässt offen, ob es sich um eine Diskriminierung handelt oder nicht. Das hänge davon ab, ob es sich bei der Wohnbeihilfe um eine Kernleistung handle, so die EuGH-Richter.

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Haimbuchner zuversichtlich: Keine Kernleistung

LH-Stellvertreter und Wohnbaureferent Dr. Manfred Haimbuchner zeigte sich erfreut über die EuGH-Entscheidung. Haimbuchner, seines Zeichens Doktor der Rechtswissenschaften, ist damit umso zuversichtlicher, dass Oberösterreichs Modell hält: „Nach der Rechtsansicht des führenden österreichischen Sozialrechtsprofessor Wolfgang Mazal stellt die Wohnbeihilfe keine soziale Kernleistung im unionsrechtlichen Sinne dar. Die Anknüpfung an Voraussetzungen ist also rechtens.“

Keine Diskriminierung sondern „Integrations-Anreiz“

Der stellvertretende Landeshauptmann sieht in der Wohnbeihilfe auch für Ausländer keine Diskriminierung, sondern eine Chance, wie er herausstreicht: „Das Grundbedürfnis des Wohnens ist aus unserer Sicht durch die oberösterreichische Sozialhilfe ausreichend abgedeckt. Was noch wichtiger ist, ist die Tatsache, dass durch unsere Regelung ein weiterer Anreiz zur Integration geschaffen wurde.“

Drittstaats-Bezieher um drei Viertel reduziert: Türke klagte

Nachdem die FPÖ 2018 Oberösterreichs Wohnbeihilfe-System erneuerte, erhalten nur noch jene Zugang zur Sozialleistung, die einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbringen. Dadurch sank die Anzahl der Bezieher aus Drittstaaten um fast drei Viertel! Gerade wegen derartiger Versprechen wählten die Oberösterreicher Manfred Haimbuchner und die FPÖ mit mehr als 30 Prozent bei den Landtagswahlen 2015. Doch nicht alle sind glücklich mit der Reform. Ein Türke fühlt sich diskriminiert. Er verfüge zwar über die erforderlichen Deutschkenntnisse, wolle aber keinen derartigen Nachweis erbringen. Er klagte vor dem Landesgericht in Linz.

Haimbuchner: Oberösterreich kein Selbstbedienungsladen

Für das Landesgericht war jedoch nicht klar, ob es sich beim oberösterreichischen Wohnbeihilfensystem tatsächlich um eine Diskriminierung handelt. Also rief es den EuGH an und forderte eine rechtliche Klarstellung. Ob eine Diskriminierung vorliege, hänge davon ab, ob es sich bei der Wohnbeihilfe um eine sogenannte „Kernleistung“ handelt. Das sollen jetzt österreichische Gerichte entscheiden. Es bleibt also spannend rund um Oberösterreichs Wohnbeihilfe. Haimbuchner hofft, dass Österreichs Gerichte von keiner Diskriminierung ausgehen. Denn Oberösterreich sei kein Selbstbedienungsladen, wie Haimbuchner klarstellt: „In unserem Bundesland wird Leistung belohnt.“

Sollten die Gerichte die Wohnbeihilfe doch noch kippen, so würde das eine Kostenexplosion für das Bundesland bedeuten, denn unzählige integrationsunwillige Zuwanderer würden dann wieder in das Beihilfen-System zurückkehren.

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