Horst D. Deckert

Ordo Iuris verteidigt Pfarrer Prof. Dariusz Oko, der in Deutschland wegen der Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Artikels verurteilt wurde

● Pfarrer Prof. Dariusz Oko wurde wegen „Volksverhetzung“ im Rahmen eines veröffentlichten Artikels in der Fachzeitschrift „Theologisches“ zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt.

● Der zweite Verurteilte ist der Chefredakteur des „Theologischen“.

● Der Artikel erörterte das Phänomen einer innerkirchlich organisierten kriminellen Gruppe, die durch homosexuelle Praktiken verbunden ist, zum Schaden von Minderjährigen handelt und abhängige Geistliche ausbeutet.

● Der Artikel zeigte unter anderem die Mechanismen auf, die den nun entmachteten Kardinal Theodore McCarrick in die höchsten Ämter der Kirche erhoben, und hob die Konvergenz der Einschätzungen von Papst Franziskus, Benedikt XVI. und den Hierarchen der Kirche in dieser Hinsicht hervor.

● Die Rechtsgrundlage für die Verurteilung – § 130 StGB – ist zweifelhaft.

● Ein deutscher Biologe Prof. Kutschera von der Universität Kassel, der strafrechtlich verfolgt wurde, weil er das Risiko des sexuellen Missbrauchs von Kindern in gleichgeschlechtlichen Beziehungen thematisiert hatte, wurde bereits in einem ähnlichen Fall freigesprochen.

● Das Ordo Iuris Institut hat die Verteidigung des verurteilten Priesters Professor Dariusz Oko übernommen und eine Petition „BronmyKsiedzaOko.pl“ gestartet.

Prof. Dariusz Oko wurde von einem Kölner Gericht wegen „Volksverhetzung“ zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt, weil er in einem in der Fachzeitschrift „Theologisches“ veröffentlichten Artikel das Phänomen einer innerkirchlichen organisierten kriminellen Gruppe beschrieben hatte, die zum Schaden von Minderjährigen operierte und von ihr abhängige Geistliche ausbeutete. Die Gruppe war durch homosexuelle Praktiken und gegenseitige Unterstützung der Mitglieder verbunden. Der zweite Verurteilte ist der 90-jährige deutsche Theologe Pfr. Prof. Johannes Stöhr, Chefredakteur des „Theologischen“.

Der Text, begleitet von einer ausführlichen Bibliographie, ist die Meinung des Autors zu einem wichtigen Faktor der wachsenden Krise der heutigen Kirche. Prof. Dariusz Oko und der Chefredakteur der seit über 50 Jahren erscheinenden Zeitschrift „Theologisches“ haben sich entschlossen, eine wissenschaftliche Diskussion über das bisher im deutschen „synodalen Weg“ vernachlässigte Thema anzustoßen. Der Text analysiert unter anderem die Mechanismen, die den inzwischen entmachteten Kardinal Theodore McCarrick, dessen pädophile Taten und sexueller Missbrauch von Klerikern durch einen aktuellen Vatikanbericht bestätigt wurden, in die höchsten Ämter erhoben haben.

Die ersten Absätze des Artikels erinnern an die Worte von Papst Franziskus, der 2018 in einem Interview sagte: „Ich hatte einen Bischof hier, der mir zu meinem Entsetzen erzählte, dass er irgendwann feststellte, dass es in seiner – übrigens sehr großen – Diözese viele homosexuelle Priester gibt.“ Die Autoren stellten diesen Worten das Bekenntnis von Kardinal Maradiaga gegenüber, der auf die Frage „Gibt es eine Schwulenvereinigung im Vatikan?“ mit Nachdruck antwortete: „Nicht nur das, sondern der Heilige Vater selbst hat gesagt, dass es eine solche ‚Lobby‘ in diesem Sinne gibt. Der Heilige Vater versucht langsam, diese Situation zu bereinigen“. Schließlich deckt sich die von P. Prof. Oko im „Theologischen“ gestellte Diagnose auch in der sprachlichen Schärfe völlig mit den Worten von Benedikt XVI., der in einem 2019 veröffentlichten Artikel „Die Kirche und der Skandal des sexuellen Missbrauchs“ die Meinung teilte, dass sich nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil „in verschiedenen Seminaren homosexuelle Cliquen gebildet haben, die mehr oder weniger offen agierten und das Klima in den Seminaren erheblich veränderten“.

Die Begründung, Prof. Oko und Prof. Stöhr den Tatbestand der „Volksverhetzung“ zuzuschreiben, stützt sich auf aus dem Zusammenhang gerissene Auszüge aus dem Artikel, die eine organisierte kriminelle Gruppe, die ihre Opfer schädigt und der gesamten Kirche schadet, mit einem Parasiten vergleichen, der seinen Wirt schädigt. In der Benachrichtigung an die Strafverfolgungsbehörden hieß es direkt, dass die Veröffentlichung ein Akt der Hassrede gegen Menschen sei, die Homosexualität praktizieren. Pfr. Prof. Dariusz Oko antwortet auf eine solche Anschuldigung mit den Fragen: „Ist Kritik an den kriminellen Aktivitäten der sizilianischen Mafia eine Aufstachelung zum Hass gegen Sizilianer im Allgemeinen? Und inwiefern kann eine akademische Reflexion über die Herausforderung eines homosexuell verbundenen kriminellen Netzwerks in der Kirche eine Aufstachelung zum Hass gegen Homosexuelle im Allgemeinen sein?“

Die Sache mit der Verurteilung von Pater Oko wirft jedoch rechtliche Fragen auf. „Wir haben ernsthafte Vorbehalte gegen die Rechtsgrundlage für die Strafverfolgung von bekennenden Priestern. Artikel 130 des deutschen Strafgesetzbuches verbietet Hassrede gegen eine Reihe von Gruppen, von denen keine im Artikel von Pfarrer Prof. Oko erwähnt wird. Es überrascht nicht, dass in dem Satz überhaupt nicht erwähnt wird, gegen wen Prof. Oko „zum Hass aufstacheln“ würde. Außerdem handelt es sich um einen wissenschaftlichen Artikel, und damit bewegen wir uns im Raum der Wissenschaftsfreiheit, der Gewissensfreiheit, der Meinungs- und Kritikfreiheit, deren Schutz nach dem deutschen Grundgesetz und dem internationalen System der Menschenrechte einer Verurteilung des Autors und Chefredakteurs einer wissenschaftlichen Zeitschrift entgegensteht“, kommentiert Rechtsanwalt Jerzy Kwaśniewski, Vorsitzender von Ordo Iuris.

Im vergangenen Herbst wurde Olaf Latzel, ein evangelischer Pastor aus Bremen, wegen „Volksverhetzung“ zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt, nachdem er die „Equality Parade“ bei der Vorehelichen Belehrung in seiner Gemeinde scharf kritisiert hatte. Der Geistliche hat Berufung eingelegt und wartet auf eine endgültige gerichtliche Entscheidung. Vor wenigen Wochen hat das Landgericht Kassel den Biologen Prof. Kutschera von der hiesigen Universität freigesprochen, der nach einem Interview im Jahr 2017 auf die Anklagebank gesetzt wurde. Darin äußerte sich der Wissenschaftler kritisch zur Homosexualität und wies auf die Gefahr des sexuellen Missbrauchs von Kindern in gleichgeschlechtlichen Beziehungen hin. Der Staatsanwalt forderte für Prof. Kutschera eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe von 9.000 Euro. Das Gericht sprach den Wissenschaftler frei und wies darauf hin, dass seine Ansichten zwar kontrovers sein mögen, aber Ausdruck seiner Weltanschauung sind und von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Das Urteil in diesem Fall ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber es zeigt, dass die Anwendung des § 130 StGB in Angelegenheiten angefochten wird, die expliziter sind als die Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Artikels.

In den sozialen Medien kündigte Pater Wolfgang Rothe, ein Befürworter der Segnung homosexueller Paare in der Kirche und ein Förderer einer Annäherung zwischen den Forderungen von LGBT-Aktivisten und der Position der deutschen Kirchenhierarchie im Rahmen des deutschen „synodalen Weges“, die Einreichung einer Anzeige bezüglich der Veröffentlichung von Pater Oko an. Vor einigen Jahren war derselbe Priester als Rektor des Priesterseminars in St. Pölten einer der Protagonisten in einem Skandal, in den Seminaristen und die Leitung der Einrichtung verwickelt waren. Da die ihm zur Last gelegten Taten erwachsene Seminaristen betrafen und nicht die Merkmale einer Straftat erfüllten, wechselte er nach seinem Ausscheiden aus dem Amt in eine Pfarrei in München.

Hilfe bekamen die beiden angeklagten Ordinarien nur durch das Ordo Iuris Institut, das sie mit seinem Anwaltsteam in Zusammenarbeit mit den deutschen Strafverteidigern unterstützte. Gemeinsam mit der Strafverteidigung hat Ordo Iuris eine Petition an das Gericht in Köln und an Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Schutz der Wissenschafts‑, Meinungs- und Gewissensfreiheit gestartet. Die Petition kann unter „BronmyKsiedzaOko.pl“ unterzeichnet werden.

Quelle: Ordo Iuris


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