Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Päderasten-Parlament: Bundestag reduziert Strafe für Kindesmissbrauch

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Päderasten-Parlament: Bundestag reduziert Strafe für Kindesmissbrauch

Deutschland entwickelt sich immer mehr zum Paradies für Kinderschänder aller Couleur. Und damit das Pädo-Eldorado nicht an Attraktivität verliert, haben Grüne, SPD, Linke und FDP im Bundestag in der vergangenen Woche kurzerhand das Mindeststrafmaß für den Missbrauch von Kindern gesenkt.

von Daniel Weinmann

Wer Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern verbreitet, musste bislang mit Haft zwischen einem Jahr und zehn Jahren rechnen. Seit diesem Donnerstag (16.05.2024) ist damit Schluss. Die Ampelkoalition senkte das Mindeststrafmaß für die Verbreitung von einem Jahr auf sechs Monate.

„Mit dem Entwurf sollen diese in Paragraf 184b des Strafgesetzbuches geregelten Delikte wieder als Vergehen eingestuft werden“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Durch die Einstufung als Vergehen soll es demnach bei diesen Taten künftig wieder möglich sein, Verfahren nach den Paragrafen 153 und 154 der Strafprozessordnung (StPO) einzustellen beziehungsweise nach den Paragrafen 407 ff. StPO durch Strafbefehl zu erledigen.

Rückmeldungen aus der Praxis zeigten, dass dies bei Verfahren, die einen Tatverdacht am unteren Rand der Strafwürdigkeit zum Gegenstand hätten, dazu führe, dass eine tat- und schuldangemessene Reaktion nicht mehr in jedem Einzelfall gewährleistet sei.

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Die Verhältnismäßigkeit der Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe sei insbesondere dann fraglich, wenn die beschuldigte Person offensichtlich nicht aus einem eigenen sexuellen Interesse an kinderpornographischen Inhalten gehandelt habe, sondern im Gegenteil, nämlich um eine andere Tat nach § 184b StGB zu beenden, zu verhindern oder aufzuklären.

Wenn sich beispielsweise Schüler Nacktbilder Minderjähriger schickten, die sich die Lehrerin auf ihr Handy senden ließ, um es der Polizei zu melden, hatte sie sich wegen eines Verbrechens strafbar gemacht. Dann kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht mehr einstellen, sondern muss zwingend verfolgen. Hingegen gilt ein Strafmaß von sechs Monaten als Vergehen und gibt der Staatsanwaltschaft erheblich mehr Spielraum.

Der Deutsche Richterbund begrüßte die Neuregelung vor diesem Hintergrund. Es sei „höchste Zeit, dass die Ampelkoalition die Hilferufe aus der Justiz und von Betroffenen aufgreift und die gut gemeinten, aber schlecht gemachten Strafverschärfungen gegen Kinderpornografie aus dem Jahr 2021 jetzt korrigiert“, sagte Richterbund-Hauptgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

AfD und Union stimmten gegen den Gesetzentwurf
Dass gerade der mit mehr als 17.000 Mitgliedern größte Interessensverband der deutschen Richter und Staatsanwälte so argumentiert, ist äußerst fragwürdig. Denn ist es der falsche Weg, den Strafrahmen undifferenziert zu senken und so der Pädophilie in die Karten zu spielen.

Umso naiver wirkt die Freude der Kinderschutzorganisation „Innocent in Danger“ über die neuerliche Gesetzesänderung. 14-jährige Jugendliche, die sich mit 13-Jährigen intime Bilder hin- und herschickten, machten sich weiter der Verbreitung kinderpornografischer Bilder strafbar, sagte Geschäftsführerin Julia von Weiler. Das habe schon bei der vorherigen Regelung die Kanäle der Strafverfolgung total verstopft.

Die AfD und die Union stimmten gegen den jüngsten Vorstoß der Ampelkoalitionäre. „Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornographie müssen prinzipiell als Verbrechen eingestuft bleiben“, fordert der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings. „Eine pauschale Senkung des Strafrahmens ist die falsche Lösung.“

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