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Unfaßbar: Evangelische Kirche will noch mehr Asyl-Einwanderer in Deutschland haben
Weit über zwei Millionen Asylanträge in den letzten zehn Jahren gestellt
Einmal mehr zeigt sich, dass die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) Teil der Einwanderungslobby bzw. eine Vorfeldorganisation der Grünen ist. In einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ sprach sich die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus für noch mehr Asyl-Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland aus: „Grundsätzlich müsste unser reiches Land in der Lage sein, noch mehr Menschen aufzunehmen.“
„Deutlich mehr legale Zugangswege nach Europa“
Wenig überraschend forderte die Kirchenvertreterin auch „deutlich mehr legale Zugangswege nach Europa“, und die Festlegung einer Obergrenze für die Aufnahme sogenannter Flüchtlinge sind für Kurschus „populistische Nebelkerzen“ und unvereinbar mit dem Grundgesetz und der Genfer Flüchtlingskonvention. Außerdem sei die Grenze der Aufnahmekapazität für Einwanderer über das Asylsystem „noch lange nicht erreicht“.
Grenzen zur Selbstaufgabe „noch lange nicht erreicht“
Die Theologin meint, dass die Aufnahme von Asyl-Einwanderern aus christlicher Sicht ihre Grenze dort findet, „wo es zur Selbstaufgabe kommt“. Und diese Grenze habe die Bundesrepublik laut Kurschus „noch lange nicht erreicht“.
Die Statistik zeigt jedoch ein völlig anderes Bild. In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland weit über zwei Millionen Asylanträge gestellt. 2015, also in jenem Jahr, als die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, die übrigens die Tochter eines evangelischen Pfarrers ist, ihren verhängnisvollen „Wir schaffen das!“-Sager tätigte, waren es 476.649 Asylanträge, und im Jahr darauf 747.545. Und heuer wurden allein im ersten Halbjahr 251.213 Asylanträge in Deutschland gestellt.
Gutmensch auf Kosten der Steuerzahler
Darüber hinaus kommt die Politik der offenen Tür die deutschen Steuerzahler teuer zu stehen. Für 2023 sind alleine im Bundeshaushalt 27,6 Milliarden Euro für den Bereich Flüchtlinge und Asyl vorgesehen, davon 10,4 Milliarden Euro für „Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren“, wie das Internetportal Statista mitteilt.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf ZURZEIT, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION

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AUF1-Kommentator Kellner: „Man muss Härte zeigen“
Von AUF1-Redaktion
4. November 2023
Lesezeit: 1 Min.
In der aktuellen Folge der Tim Kellner Show nimmt sich der Kult-Satiriker unter anderem die plötzlich stattfindende Abschiebedebatte in Bezug auf Antisemitismus vor. Gekonnt satirisch und geradlinig bringt Tim Kellner den tagespolitischen Irrsinn wieder einmal auf den Punkt.
In Episode 8 der satirischen Wochenschau thematisiert der bekannte deutsche YouTuber ein besonders heikles Thema. Sind Forderungen von Abschiebungen grundsätzlich verpönt, stehen diese nun zur Debatte – nämlich in Bezug auf Antisemitismus. Nun sollen diese plötzlich gefordert werden. Auch die neu gegründete Wagenknecht-Partei und der Meinungskommentar von Julia Ruhs in den ARD-Tagesthemen kommen zur Sprache. Dem nicht genug – der AUF1-Kommentator widmet sich in seiner satirischen Wochenschau noch genügend anderen Themen .
Die gesamte Sendung „Die Tim Kellner Show bei AUF1 – Episode 8“ können Sie hier ansehen:
Dasselbe Gequatsche bei Israel wie bei der Ukraine!
Auf einmal werden alle Deutsche zu Israelis, genauso wie sie schon Ukrainer wurden? Und Europas Werte werden verteidigt, wenn der Gaza-Streifen niedergebombt wird? Wenn in den öffentlich-rechtlichen Talksendungen schon kein Widerspruch kommt, dann legt zumindest Tim Kellner in seiner satirischen Wochenschau Widerspruch ein.
Wohnungen beschlagnahmen für Flüchtlinge?
Alles doch Verschwörungstheorie, oder? Während die Ampel die Augen vor den immer weiter ausufernden Migranten-Strömen nach Deutschland verschließt, werden im Fernsehen erste Drohungen ganz öffentlich ausgesprochen, Wohnungen für sogenannte „Flüchtlinge“ zu beschlagnahmen. AUF1-Kommentator Tim Kellner weiß: Der tägliche Irrsinn lässt sich nur mehr mit viel Humor ertragen!
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NBC: USA und EU drängen Kiew zu Verhandlungen mit Moskau
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A disgraced CNN producer who was convicted for raping a 9-year-old child has quietly settled a lawsuit against him brought on behalf of the child….
Israel verstärkt Bodenoffensive im Gazastreifen – heftige Gefechte mit der Hamas
Die israelische Armee intensiviert ihre Operationen im Gazastreifen, umringt Gaza-Stadt und setzt ihre Strategie gegen die als Terrororganisation eingestufte Hamas fort. Trotz der Komplexität des städtischen Terrains und der Risiken hält das Militär an seiner Taktik fest.
Die Sicherheitslage im Gazastreifen hat sich drastisch zugespitzt, als die israelischen Streitkräfte ihre Bodenoffensive vertieften. Am vergangenen Freitag eskalierte die militärische Konfrontation in der dicht besiedelten Enklave, als israelische Truppen einen entschlossenen Vorstoß wagten. Der Fokus lag dabei auf Gaza-Stadt, einer strategisch wichtigen Hochburg der Hamas, welche von Israel, den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union als Terrororganisation eingestuft wird.
Das israelische Vorgehen stellt nicht nur eine massive militärische, sondern auch eine immense logistische Herausforderung dar. Die Soldaten sehen sich einem verwinkelten urbanen Geflecht gegenüber, gespickt mit Sprengfallen und einem weit verzweigten Netzwerk aus Tunneln. Diese unterirdischen Gänge werden von der Hamas genutzt, um Angriffe zu initiieren und ihre Präsenz wie ein Phantom durch die Stadt zu verbreiten. Die IDF (Israel Defense Forces) berichtete von intensiven Gefechten und der Eliminierung zahlreicher Hamas-Kämpfer.
Die dramatische Lage spitzte sich weiter zu, als ein israelischer Luftangriff einen Krankenwagen im nördlichen Gazastreifen traf. Die IDF rechtfertigt den Angriff mit der Begründung, dass die Hamas Krankenwagen für den Transport von Kämpfern und Waffen nutze – eine Praxis, die von Israel als Kriegstaktik verurteilt wird. Die getroffenen Krankenhäuser, darunter das größte im Gazastreifen, das Shifa-Krankenhaus, wurden ebenfalls als taktische Operationsbasen der Hamas identifiziert.
Die Zivilbevölkerung des Gazastreifens leidet unter der Eskalation: Hunderttausende flohen in den Süden, doch viele bleiben im nördlichen Gebiet gefangen. Die Tragödie dieser Operation wird durch die Bilder des Leids unschuldiger Opfer verdeutlicht, welche neben zerstörten Fahrzeugen und Gebäuden auffindbar sind.
Der Verlust von Menschenleben auf beiden Seiten der Front zeichnet das dunkle Bild dieser Auseinandersetzung. Die IDF musste den Tod eines Soldaten verkünden, während sie gleichzeitig von der Eliminierung mehrerer Hamas-Mitglieder berichtete. Die militärischen Spannungen sind somit nicht nur auf dem Schlachtfeld spürbar, sondern auch in der öffentlichen Wahrnehmung und den Medien.
Verteidigungsminister Yoav Gallant betonte, dass die israelischen Streitkräfte gemäß Plan vorgehen und ihre Angriffe auf die Hamas intensivieren würden. Die militärischen Aktionen, unterstützt durch Luft- und Marineeinheiten, haben das Ziel, die militärische Infrastruktur der Hamas zu schwächen und die regionale Stabilität wiederherzustellen.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf haolam.de

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Dänische Firma Ørsted gibt US-Windenergieprojekte auf, die Wale töten

Daß „Erneuerbare Energien“ nur „Verteuerbare Energien“ sind, in Wirklichkeit weitaus dreckiger als jedes moderne Kohle- oder Kernkraftwerk, ist EIKE-Lesern nicht unbekannt.
Der kalifornische Naturschützer Michael Shellenberger, der sich vom „Klimaschutz“ abwandte, kämpft seit Jahren gegen naturzerstörende „Klimaprojekte“. Gerade meldete er auf seinem Blog einen schönen Erfolg: Die dänische Windenergie-Firma Ørsted darf vor Neu Jersey an der Ostküste der USA keine Windräder ins Meer rammen. Örsted ist Weltmarktführer im Bereich Offshore-Windenergie.
„Jahrelang haben die Regierung Biden, Umweltschützer und die Windindustrie argumentiert, daß der Bau riesiger Windturbinen an der Ostküste unvermeidlich sei. Windenergie sei bereits billiger als fossile Brennstoffe, so die Befürworter. Und Präsident Joe Biden machte die Windenergie zu einer wichtigen Priorität und wurde bei einem Treffen mit Führungskräften der Windkraftindustrie fotografiert, die die Vorteile der Windenergie anpriesen.
Doch nun hat das dänische Windenergieunternehmen Ørsted seine Projekte Ocean Wind 1 und 2 im Süden New Jerseys angesichts des wachsenden öffentlichen Widerstands, der Beweise für die Tötung von Walen durch die Windenergieindustrie und der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage gestrichen. Ocean Wind 1 und 2 hätten mehr als 200 massive Windturbinen nur 15 Meilen von der Küste New Jerseys entfernt aufgestellt.
Die Aktien von Ørsted sind in diesem Jahr um 60 % gefallen, und die New York Times schätzt, dass das Unternehmen 5,6 Milliarden Dollar an Investitionen in die beiden Projekte abschreiben muß. „Es gibt im Moment wirklich keinen Plan B“, gestand Jeff Tittel, der ehemalige Direktor des Sierra Club’s New Jersey Chapter. „Es ist ein politisches Desaster.““
Ist Integration gewollt?

In Zeiten zunehmender Krawalle auf der Straße aufgrund des Krieges im Gaza-Streifen über Integration zu schreiben, scheint absurd. Aber wie wollen wir die Eskalation verhindern, wenn wir nicht alle Möglichkeiten zur Deeskalation zwischen In- und Ausländern suchen? Integration von Migranten, die bereits bei uns sind, wäre der Weg, nur wenn sich Inländer und Ausländer nicht […]
Der Beitrag Ist Integration gewollt? erschien zuerst unter tkp.at.
Bundesverfassungsgericht – keine Strafverfahrenswiederaufnahme „trotz neuer Beweise“
Nach einer erfolgten Reform durften Tatverdächtige in Strafverfahren nach Änderung der Beweislage bisher erneut angeklagt werden.
Dies verstößt allerdings gegen das Grundgesetz, urteilten die Richter in Karlsruhedazu am 31. Oktober.
Keine erneute Anklage trotz neuer Beweise möglich
Einmal freigesprochene Verdächtige dürfen somit für dieselbe Tat nicht erneut angeklagt werden.
Dieses Urteil fällte das Bundesverfassungsgericht am 31. Oktober, wodurch auch die entsprechende Reform der Strafprozessordnung für verfassungswidrig erklärt wurde.
In der Begründung dazu hieß es, das in Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes statuierte Mehrfachverfolgungsverbot verbiete dem Gesetzgeber die Regelung der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens „zum Nachteil des Freigesprochenen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel“.
Außerdem verletze die Anwendung der Neuregelung auf Freisprüche, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens rechtskräftig waren, das Rückwirkungsverbot.
Besagte Neuregelung, die im Dezember 2021 in Kraft getreten war, sah vor, dass Tatverdächtige in Strafverfahren erneut angeklagt werden dürften, wenn sich etwa die Beweislage geändert hatte. Bis dahin war es nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei einem Geständnis.
Bereits bei dessen Verabschiedung war die Gesetzesänderung höchst umstritten, da sie sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen EU-Recht verstoßen hatte.


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