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Passdeutscher Türke rast 11-Jährigen tot, kein Haftbefehl, ab in den Süden

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Passdeutscher Türke rast 11-Jährigen tot, kein Haftbefehl, ab in den Süden

Ein passdeutscher Türke rast zugekifft und mit etwa 100 km/h über die rote Ampel. Der 11-jährige Junge auf dem Fußgängerüberweg in Dortmund hat keine Chance! Er wird frontal erfasst und stirbt. Doch der Amtsrichter sieht keinen Haftgrund gegen den Fahrer. Eine verhängnisvolle Entscheidung!

von Jochen Sommer

Die deutsche Justiz hat es wieder einmal geschafft, sich maximal zum Narren zu machen und einen migrantischen Schwerkriminellen davonkommen zu lassen. Am 29. Juni war ein 19-jähriger Türke in Dortmund mit überhöhter Geschwindigkeit über eine rote Ampel gefahren und hatte dabei ein elfjähriges Kind sowie dessen 15-jährige Schwester erfasst. Erst 200 Meter nach der Kollision soll der Wagen zum Stehen gekommen sein. Der Junge erlag seinen schweren Kopfverletzungen drei Tage später im Krankenhaus, seine Schwester erlitt schwere Verletzungen, ist aber nicht in Lebensgefahr.

Da – wie im besten Deutschland aller Zeiten üblich, sofern der Täter über den Bonus des “Migrationshintergrundes” verfügt – das Dortmunder Amtsgericht einen Haftbefehl gegen den halbstarken Raser wegen fahrlässiger Tötung abgelehnt hatte, konnte der Beschuldigte sich bequem in die Türkei absetzen. Seine beiden Beifahrer soll er zuvor noch bedroht haben, um deren Aussage bei der Polizei zu verhindern. Alles kein Problem für die moderne Justiz menschlichen Antlitzes “buntes-“deutschen Typs. Die Folge:„Wir gehen davon aus, dass der Tatverdächtige sich nun auf der Flucht befindet und verschleiern möchte, dass er hinter dem Steuer saß“, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, der auch bestätigte, dass der Verdächtige am 4. Juli in die Türkei “gereist” sei. Kein Problem, denn selbstverständlich besitzt auch dieser Täter wieder die Doppelstaatsbürgerschaft und ist, je nach Bedarf, wahlweise Türke oder “Deutscher”.

Erstmal Urlaub machen

Mit welcher formalen Begründung – sofern es eine gab – der zuständige Gesinnungsrichter den Haftbefehl verweigerte, ist unklar. Zwar revidierte das Landgericht Dortmund die Entscheidung des Amtsgerichts, nachdem die Staatsanwaltschaft Beschwerde dagegen eingelegt und auf die Fluchtgefahr verwiesen hatte, und stellte den Haftbefehl aus; da war es jedoch bereits zu spät, die neuerliche Sabotage der Rechtsordnung mit tatkräftiger Mitwirkung der gerichtlichen Eingangsinstanz war da bereits geglückt und der Täter über alle Berge. Nun bleibt theoretisch noch ein internationaler Haftbefehl, doch ob der in Betracht komme, werde derzeit noch nicht öffentlich kommentiert, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Der Beschuldigte (der in Ländern mit einer intakten Justiz längst einsitzen würde und über all sonst auf der Welt selbstverständlich mit einer Anklage wegen Mord und womöglich Terrorismus rechnen müsste, was bei derart extremen Gefährdungsdelikten im Straßenverkehr in nicht wenigen Staaten zwingend der Fall ist) ließ inzwischen frech über seinen Anwalt mitteilen, dass er sich auf einer “geplanten Urlaubsreise” befinde und am 7. August zurückkehren werde. Sicher werden ihm linksgrüne Gutmenschengerichte auch das glauben und als Beweis seiner Kooperationsbereitschaft anrechnen.

Dortmunder Haftrichter gehört mit auf die Anklagebank

Doch selbst wenn es wirklich die Absicht des Mannes wäre, sich in einem Monat der deutschen Justiz zu stellen, bedeutet dies, dass er im von ihm verschuldeten Tod eines Kindes offensichtlich keinen Grund sieht, seinen Urlaub zu unterbrechen. Wahrscheinlicher ist, dass es sich dabei um eine reine Schutzbehauptung handelt, um Zeit zum Untertauchen zu gewinnen.

Sollten die residualen Teile der deutschen Justiz, die sich auch nur noch einen Funken um Anstand, Rechtsfrieden und Rechtsordnung in diesem Land sorgen, dieses Täters wider Erwarten doch noch habhaft werden, dann gehört eigentlich der zuständige Richter des Amtsgerichts Dortmund gleich mit auf die Anklagebank. Denn außer Frage steht, dass er es war, der diesem dem Totraser überhaupt erst die Flucht ermöglicht hat, indem er zwei Tage, bevor er türmte, den Haftbefehl verweigerte – “im Namen des Volkes“, versteht sich. So oder so ist zu prüfen, ob es sich bei diesem eklatanten Fehlverhalten um bodenlosen richterlichen Leichtsinn oder um eine an Komplizenschaft grenzende vorsätzliche Strafvereitelung und Gefährdung der Öffentlichkeit handelt. Leider reiht sich dieser Skandal nahtlos ein in einen ganzen Katalog des Justiz- wie Behördenversagen, auch und gerade bei Migrantenverbrechen. Die Angehörigen des getöteten Jungen und seiner schwerverletzten Schwester in ihrem Kummer sind auch in diesem Fall doppelt gestraft.

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