Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Pfizergate“: Von der Leyen muss geheime SMS herausrücken – Muss die EU-Chefin in den Knast?

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Die unter Korruptionsverdacht stehende EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hat eine schwere juristische Niederlage kassiert: Die Textnachrichten (SMS), die während der Corona-Hysterie zwischen ihr und Alfred Bourla, dem Chef des Pharmakonzerns Pfizer, hin und her gingen, müssen herausgegeben werden! Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und damit der Klage der renommierten „New York Times“ (NYT) stattgegeben.

Die Kommission habe keine plausible Erklärung gegeben, warum sie nicht über die angeforderten Dokumente verfüge, heißt es in dem Urteil. Den Beschluss, die angefragten Nachrichten nicht herauszugeben, erklärte das Gericht für nichtig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Brüsseler Behörde hatte argumentiert, die Textnachrichten seien nicht archiviert worden und deshalb nicht mehr auffindbar. Diese Erklärung sei nicht plausibel, urteilte das Gericht nun.

Das EU-Gericht berief sich auf die Verordnung über den Zugang zu Dokumenten. In der Regel sollten alle Dokumente der EU-Organe für die Öffentlichkeit zugänglich sein, betonten die Richter. Wenn eine Behörde angebe, dass ein bestimmtes Dokument nicht existiere, werde das erst einmal als richtig angenommen. Diese Annahme könne aber entkräftet werden.

Es geht um einen Milliardendeal

Im Fokus steht ein Deal zwischen der Kommission und dem Impfstoffhersteller Biontech/Pfizer aus dem Frühjahr 2021. Die Parteien einigten sich auf die Lieferung von bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff, das Vertragsvolumen wurde damals auf 35 Milliarden Euro geschätzt.

Wie die „New York Times“ berichtete, war der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla für den Abschluss entscheidend. Dabei sollen sie auch per SMS kommuniziert haben.

Klage der „New York Times“

Die „New York Times“ und ihre Korrespondentin Matina Stevis-Gridneff beantragten den Zugang zu sämtlichen Textnachrichten, die von der Leyen und Bourla zwischen dem 1. Jänner 2021 und dem 11. Mai 2022 ausgetauscht hatten. Die EU-Kommission verweigerte das: In ihrem Besitz befänden sich keine solchen Dokumente bzw. seien solche SMS „nicht auffindbar“. Unklar ist, ob die SMS noch irgendwo existieren oder mittlerweile gänzlich gelöscht wurden.

Gericht: „NYT“ glaubhaft

Die Antworten der Kommission während des gesamten Verfahrens beruhten entweder auf Hypothesen oder auf wechselnden oder ungenauen Informationen, wie das Gericht ausführte. Die Zeitung habe dagegen relevante Anhaltspunkte dafür vorgelegt, dass sich von der Leyen und Bourla wiederholt ausgetauscht hätten. So sei die Vermutung der Nichtexistenz der Dokumente entkräftet worden.

Die Kommission müsse plausible Erklärungen abgeben, warum diese Dokumente nicht auffindbar seien, befand das Gericht. Sie habe aber nicht genau beschrieben, wie oder wo sie danach gesucht habe. Auch sei nicht klar, ob die Nachrichten gelöscht worden seien und ob das freiwillig oder automatisch passiert sei oder das Handy inzwischen ausgetauscht wurde. Zudem sei nicht plausibel erklärt, warum die Kommission die Chats nicht wichtig genug fand, um sie aufzubewahren.

Das Urteil dürfte Konsequenzen haben: Vermutlich ist bisher nur die Spitze eines Eisbergs im Impfstoff-Skandal sichtbar geworden. Sollte sich der Korruptionsverdacht gegen von der Leyen erhärten, drohe der EU-Chefin möglicherweise sogar Knast, hieß es in Brüssel.

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