Horst D. Deckert

Plagiatsjäger resümiert in Causa Drosten und fehlender Dissertation: „Virologe wird vor Strafverfolgung geschützt!“

Als UNSER MITTELEUROPA im Jahr 2020 als erstes Medium überhaupt über den Skandal rund um die fehlende Dissertation und folglich (vermutlich) widerrechtliche Promition des deutschen„Star-Virologen“ Christian Drosten schrieb, schlug eine kleine Bombe ein. Unsere Berichterstattung lasen hundertausende Menschen, die Wissenschaftskoryphäe wurde entzaubert – doch was wurde eigentlich aus der Causa? Der Plagiatsjäger und Naturwissenschaftler Dr. Markus Kühbacher, der den Fall durch seine hartnäckigen Recherchen öffentlich machte, gibt ein Resümee.

Promotionsschrift 17 Jahre (!) „verschwunden“
Ein kleiner Rückblick: Dr. Kühbacher wollte die Promotion Drostens Anfang April 2020 auf Plagiate und andere Ungereimtheiten hin überprüfen. Doch bei seinen Nachforschungen stieß er auf Unglaubliches: Bis zum Sommer 2020 war Drostens wissenschaftliche Arbeit in keiner einzigen deutschen Universitätsbibliothek katalogisiert, denn es gab dort auch kein einziges Exemplar dieser Dissertation! Vergeblich suchte der Wissenschaftlicher in Dutzenden Bibliotheken deutschlandweit danach:

„Auffällig ist auch die Tatsache, dass die Dissertationsschrift nicht nur physisch im Bestand der Deutschen Nationalbibliothek und der Universitätsbibliothek Frankfurt fehlte – sie wurde nicht einmal katalogisiert“, so Kühbacher damals.

Der Leiter des Archivs der Universität Frankfurt, wo die Promotionsakte zu dem Promotionsverfahren von Drosten bereits seit Jahren archiviert sein soll, bestätigte, dass man dort erst im Sommer 2020 ein Exemplar der Dissertation von der Leiterin des Dekanats des Fachbereichs Medizin an der Universität Frankfurt erhalten habe, das zuvor angeblich 17 Jahre im Kellerarchiv des Promotionsbüro lagerte und dort durch einen angeblichen Wasserschaden erheblich beschädigt worden sei.
All das hätte eigentlich zum Entzug des Titels „Dr. med.“ von Drosten führen müssen, so Kühbacher, denn laut deutscher Promotionsordnung darf die Verleihung einer Promotionsurkunde erst dann erfolgen, wenn alle Voraussetzungen für diese Promotion erfüllt worden sind, und das beinhaltet sowohl die fristgerechte Veröffentlichung der Dissertation als auch die Abgabe der Pflichtexemplare.

Drosten wird vor Strafverfolgung geschützt

In weiterer Folge entwickelte sich der Fall zu einem regelrechten Krimi. Die Goethe Universität Frankfurt räumte nach intensiven Recherchen gegenüber Kühbacher Falschaussaugen in Bezug auf die Promotionsakte Drostens ein. Kühbacher leitete daraufhin ein Gerichtsverfahren ein, um einer möglichen Urkundenfälschung nachzugehen.

Anfang 2021 berichtete der Plagiatsjäger dann, dass vermutlich inzwischen Beweismittel in der Causa Drosten von der Goethe-Universität vernichtet wurden. Auf eine entsprechende Anfrage Kühbachers an die Uni-Leitung, Beweissicherung der Urkunden durchzuführen, kam nie eine Antwort. Ein Schutz vor Strafverfolgung scheint somit offensichtlich.

Kühbacher resümiert Anfang 2022 zu der immer noch offenen Causa daher wie folgt:

Causa Drosten – Rechtsbeugung, Verfolgungsvereitelung und Begünstigung. Die Verschwörungstheorie ist keine Theorie: Herr Drosten wird tatsächlich vor Strafverfolgung geschützt.

  • Warum hat Herr Drosten eigentlich seine Dissertation nicht einfach als PDF-Datei veröffentlicht? Herr Drosten weigert sich, die Promotionsurkunde, die ihn ermächtigt hätte, seit April 2003 den Doktorgrad zu führen, vorzulegen.

  • Wie ist das dröhnende Schweigen der deutschen Journaille in Bezug auf die Doktorarbeit von Herrn Drosten zu erklären?
  • Tatsache: Herr Drosten hat keine 50 Pflichtexemplare abgeliefert. Die Dissertation wurde erst im Sommer 2020 veröffentlicht. Tatsache: Die Presseabteilung der  Goethe-Universität hat mehrere unwahre Tatsachenbehauptungen in Bezug auf das Promotionsverfahren von Herrn Drosten verbreitet.
  • Wann wurden die Pflichtexemplare der Dissertation gedruckt? Wo befinden sich die Pflichtexemplare der Dissertation? Gab es einen Wasserschaden?
  • Tatsache: Es existiert keine Promotionsurkunde, die Herrn Drosten ermächtigt hätte, seit April 2003 den Doktorgrad zu führen. Tatsache: Herr Drosten führt seit April 2003 einen Doktorgrad.
  • Tatsache: Herr Drosten hat meine Vorwürfe bisher weder dementiert noch hat er rechtliche Schritte gegen mich veranlasst. Tatsache: Herr Drosten stellte einen Strafantrag wegen Beleidigung.“




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