Frankreich in Aufruhr: Der Präsidentschaftskandidatin des rechten Rassemblement National (RN), Marine Le Pen, wurde von einem Pariser Gericht wegen angeblicher Untreue das passive Wahlrecht entzogen. Sie darf in den nächsten fünf Jahren zu keiner Wahl antreten. Außerdem droht ihr eine Freiheitsstrafe. Thüringens AfD-Chef Björn Höcke kritisierte das Skandal-Urteil scharf und warnt vor Gefahren auch in Deutschland.
Höcke spricht von einem „politischen Urteil“ der französischen Justiz. In Umfragen war Le Pen zuletzt aussichtsreichste Bewerberin für die Präsidentschaftswahl 2027. Die 56-Jährige will das Urteil anfechten. Sollte die Berufung Erfolg haben, könnte die national-konservative Politikerin doch noch an der Präsidentschaftswahl teilnehmen und einen furiosen Sieg holen.
Das Urteil gegen Le Pen sorgt unterdessen weltweit für Empörung. Ungarns Premierminister Viktor Orbán hat sich ebenso wie US-Präsident Donald Trump mit der RN-Präsidentschaftskandidatin solidarisiert.
Björn Höcke (AfD): Urteil ebnet Weg in den Totalitarismus
Thüringens AfD-Chef Björn Höcke reagierte als erster AfD-Politiker auf das Skandal-Urteil in Frankreich: „Wo ist der Gleichbehandlungsgrundsatz, wo der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit? Marine Le Pen wird als aussichtsreichste Präsidentschaftskandidatin aus dem Rennen genommen. Dieses politische Urteil erschüttert Europa und ebnet den Weg in einen neuen Totalitarismus“, schrieb Höcke auf dem Kurznachrichtendienst X.
Le Pen selbst erklärte, das System habe gegen sie „die Atombombe hervorgeholt“.
„Atombombe“ auch in Deutschland?
Werden demnächst auch AfD-Politiker von deutschen Gerichten mit einem Politikverbot (Berufsverbot) belegt? Diese Gefahr ist real!
Im Visier der Systemparteien hierzulande steht allen voran Thüringens AfD-Chef Björn Höcke. Denn: Höckes Chancen, doch noch Ministerpräsident in Erfurt zu werden, steigen beinah täglich.
Die Immunität des Thüringer AfD-Chefs wurde vom Erfurter Landtag bereits 10 Mal aufgehoben. Mehrfach wurde gegen ihn wegen angeblicher Volksverhetzung ermittelt – inklusive Razzia in seinem Privathaus.
Schon jetzt gilt: Auch in Deutschland kann die Wählbarkeit entzogen werden. Auch hierzulande können Politiker bei schweren Rechtsverstößen (z.B. mehrfache Verurteilung wegen „Volksverhetzung“) ihr passives Wahlrecht und damit ihre Wählbarkeit verwirken – darüber hinaus auch das Recht, einer Partei anzugehören.
Schwarz-Rot hat es auf Höcke abgesehen
Vor allem auf Björn Höcke dürften es Union und SPD in ihrem Koalitionspapier abgesehen haben, um den AfD-Politiker als Ministerpräsidenten von Thüringen zu verhindern. In dem Papier kündigen CDU/CSU und SPD an: „Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung. Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen.“
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