Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Polizei-Säuberung: Christian Wirth (AfD) zeigt Faeser wegen Nötigung und Erpressung an!

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Der Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion für Staats- und Verfassungsrecht, Christian Wirth, hat bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wegen Nötigung und Erpressung gestellt. Anlass ist ein Erlass des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), der jetzt im Intranet der Bundespolizei veröffentlicht wurde. Demnach wird allen Bundesbeamten ein Dienstverfahren bis hin zur Entlassung angedroht, wenn sie AfD-Mitglied sind, sich in der Partei engagieren oder sogar auf Listen für die AfD kandidieren.

Der Faeser-Erlass basiert auf dem seit April 2024 geltenden, höchst umstrittenen neuen Disziplinarrecht. Es ermöglicht jeder Bundesbehörde bei Umkehr der Beweislast, unliebsame Beamte ohne Disziplinarverfahren per Verwaltungsakt aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.

Zu der von Faeser geplanten politischen Säuberungsaktion bei der Bundespolizei und zur Begründung seiner Strafanzeige erklärte Christian Wirth: „Hier handelt es sich um eine weitere parteipolitische Maßnahme der Innenministerin Faeser, die bekanntlich keine Berührungsängste mit linksextremen Kreisen hat, so auch mit der gewaltbereiten Antifa.“

Der AfD-Politiker warf Faeser vor, sie beschneide den Beamten das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 des Grundgesetzes sowie auf Vereinigungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes. Die Innenministerin greife somit in das Recht der freien Berufsausübung nach Artikel 12 der Verfassung ein. Dies verletze die Beamten zudem in ihren Gleichbehandlungsrechten auf die Freiheit der politischen Anschauung gemäß Artikel 3 Absatz 3.

Wirth resümiert: „Da diese Verletzungshandlung durch Drohung mit dem Verlust des Dienstverhältnisses und der Bezüge einhergeht, werden die Tatbestände der Nötigung und Erpressung, Paragraphen 240 und 263 Strafgesetzbuch, erfüllt.“

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