Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Polizist klagt 1.000 Facebook-Nutzer: Kann er mit Massenklage reich werden?

Die Innsbruck-Demo am 20. Februar hatte es in sich. Noch immer müssen sich Gerichte damit beschäftigen. Ein Polizist sieht sich aufgefordert, mehr als 1.000 Bürger zu klagen, weil sie einen Facebook-Beitrag geteilt haben. Wochenblick berichtete. Die Zahl der Beklagten steigt offenbar, denn mittlerweile soll es noch mehr Bürger betreffen! Wird er so zum Millionär? 

  • Polizist klagt weit mehr als 1.000 Bürger
  • Kann man damit reich werden?
  • Strafanzeigen und Klagen nach dem Zivil- und Medienrecht
  • Verfahren gegen drei Spaziergänger der Innsbruck-Demo – Vorwurf: Widerstand gegen die Staatsgewalt
  • nun erfolgte letzter Freispruch
  • Auch gegen den verletzten 82-jährigen Mann wurde ermittelt

Bei dieser Demo wurde, wie berichtet, ein 82 Jahre alter Mann brutal festgenommen. Zeugenbilder und Videos kursierten daraufhin im Internet. Ein spezieller Facebook-Beitrag wurde nun aber vielen Usern zum Verhängnis. Ein Polizist, der bei der Demo im Einsatz war, klagt mittlerweile weit über tausend Bürger auf Schadenersatz. Ein Foto, auf dem er eine FFP2-Maske trug, wurde gemeinsam mit dem Text: „Lasst dieses Gesicht des Polizisten um die Welt gehen. Dieser Polizist eskalierte bei der Demo in Innsbruck. Ein 82-jähriger unschuldiger Mann wurde zu Boden gerissen, verhaftet und stundenlang verhört. Dieser Polizist ist schuldig.“ auf Facebook veröffentlicht. Der Polizist bestreitet aber, dass er das Behauptete getan habe. Jetzt will er jeden klagen, der das Bild geliked oder geteilt hat.

1.500 Bürger sollen Strafanzeigen bekommen!

Der Polizist sei durch das Teilen des Posts öffentlich an den Pranger gestellt worden. Der Post habe eine Welle des Shitstorms ausgelöst. „Alle diese Personen werden von uns hören.“, wird der Polizisten-Anwalt in den Medien zitiert. Zwischen 1.000 und 1.500 Bürger müssen also mit Strafanzeigen und Klagen nach dem Zivil- und Medienrecht rechnen! Mittlerweile sei es bereits zu Diversionen, aber auch zu etlichen Verurteilungen mit Geldstrafen gekommen.

Geschäftsmodell Massenklagen: So hat sich das der Gesetzgeber wohl nicht vorgestellt! Geben die Gerichte dem Polizisten oft Recht, könnte er auf diesem Weg relativ leicht Millionär werden!

Widerstand gegen die Staatsgewalt: Freispruch!

Ein Funken Hoffnung dürfte sich nun wohl bei den drei angezeigten Spaziergängern der Innsbruck-Demo ausbreiten. Alle drei seien vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen worden. Es hat ohnehin schon einen fahlen Beigeschmack, dass der 82-jährige verletzte Pensionist wegen des Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt wurde. Dieser Mann, der laut Zeugenvideos brutal zu Boden gerissen, mit dem Kopf am Boden fixiert und festgenommen wurde. Wochenblick berichtete darüber. Er habe lediglich seiner 50-jährigen Tochter zu Hilfe kommen wollen, die sich in den Tumult begeben hatte.

Zeugenvideos widersprechen Amtsvermerken

Diese wiederum hätte einem schreienden jungen Mann helfen wollen, der von mehreren Beamten am Boden fixiert werden sollte. Wegen fehlendem Mund-Nasen-Schutz sei der 23-Jährige zuvor angehalten und kontrolliert worden. Wochenblick berichtete über die Demo. Der junge Mann wurde nun als letzter der drei Angeklagten vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Die Zeugenvideos würden in erheblichem Widerspruch zu den Amtsvermerken einiger Polizisten stehen, so sein Anwalt gegenüber der Krone. Gegen den 82-Jährigen seien die Ermittlungen bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt worden. Einen Freispruch gab es auch bereits für die mutige 50-Jährige.

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