Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Pressefreiheit: „Compact“-Magazin klagt gegen Verbot

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Seit vergangener Woche darf „Compact“ nicht mehr erscheinen. Nun wehrt sich das Magazin vor dem Bundesverwaltungsgericht. Wann über die Klage entschieden wird, ist offen.

Leipzig – Das patriotische Magazin „Compact“ wehrt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen sein Verbot. Am Mittwochabend seien sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag eingegangen, teilte ein Sprecher des Gerichts in Leipzig am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für derartige Klagen zuständig.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin am 16. Juli verboten. Sie begründete den Schritt damit, dass „Compact“ ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei und sich gegen die „verfassungsmäßige Ordnung“ richte.

Magazin darf derzeit nicht erscheinen

Das Magazin darf seither nicht mehr erscheinen. Webseiten wurden gesperrt. Bei massiven und möglicherweise rechtswidrigen Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden unter anderem Datenträger und Exemplare des Magazins beschlagnahmt. Faeser verbot auch die Conspect Film GmbH.

Wann das Bundesverwaltungsgericht über die Klage entscheidet, ist noch offen. Bei der Entscheidung wird es voraussichtlich auch darum gehen, ob  sich das Verbot in Abwägung mit der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit rechtfertigen lässt. „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer hatte von einem „ungeheuerlichen Eingriff in die Pressefreiheit“ gesprochen.

[Mit Material von dpa]

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