Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Pro-Selenski-Agitation in der Österreichischen Nationalbibliothek

Generaldirektorin Dr. Johanna Rachinger uneinsichtig

Der Autor dieser Zeilen besucht oft die Nationalbibliothek, vor etlichen Tagen auch den sogenannten Austriaca-Lesesaal, und wird dort mit einer unangenehmen Sache konfrontiert, konkret: mit einer die Benützer belästigenden aufdringlichen politischen Propaganda, die in einer öffentlichen Einrichtung nichts zu suchen hat. Konkret handelt es sich um große aufgeklebte blau-gelbe Papierfahnen sowie um ebenso blau-gelbe A3/A4-Papiere mit der Aufschrift „We stand with Ukraine“.

Daher erging eine E‑Post an die Leiterin der Nationalbibliothek Dr. Johanna Ratzinger. Der Inhalt (gerafft):

Bei meinem gestrigen Besuch in Ihrem geschätzten Hause musste ich zu meinem Erstaunen folgendes feststellen: Im Austriaca-Lesesaal sind blau-gelbe Papierfahnen an die Wand geklebt worden, außerdem ein Text “We stand with Ukraine” auf blau-gelben Untergrund.

Ich und sicher auch andere Benützer füllen sich durch diesen sachfremden Aktionismus belästigt.

Meine Fragen an Sie:

Sind Sie über obigen Sachverhalt informiert? Wurden diese Papiere mit Ihrer Einwilligung angebracht? Haben Sie davon Kenntnis, wer diese Sache angebracht hat, zB Ihre Mitarbeiter oder Benützer? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt ein derartiger sachfremder Aktionismus? Werden Sie dafür sorgen, dass die Sachen entfernt werden?

Die Antwort (gekürzt auf den wesentlichen Inhalt):

Die Gestaltung der Räumlichkeiten, Lesesäle etc. der Österreichischen Nationalbibliothek obliegt der Zustimmung der Geschäftsführung und bedarf keiner gesonderten Rechtsgrundlage. Die Einrichtung des Ukraine-Regalbereichs im Austriaca-Lesesaal erfolgte selbstverständlich mit Genehmigung durch Frau Generaldirektorin Dr. Johanna Rachinger … Der Aktion „Stand with Ukraine“ haben sich alle österreichischen Bundesmuseen sowie die Österreichische Nationalbibliothek angeschlossen, um ihre Solidarität mit den vom Krieg Betroffenen zu zeigen.

Frau Rachinger wohnt offenbar eine gewisse Hausherren-Mentalität inne. Sie glaubt, die Gestaltung der Räumlichkeiten obliege ausschließlich ihrem Gutdünken. Das ist allerdings nicht so. Denn auch Frau Rachinger hat sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, in erster Linie an die Verordnung des Bildungsministeriums, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt II Nr. 12/2002. Dort sind unter § 3 die Aufgaben der Nationalbibliothek als Anstalt öffentlichen Rechts festgehalten; unter den insgesamt neun Punkten ist nichts über Solidaritätskundgebungen in den Räumen der ÖNB zu lesen.

Konkretisiert wird die oben erwähnte Verordnung durch die von Dr. Rachinger selbst erlassene Benützungsordnung (Stand Oktober 2022), wo unter § 9 Pkt 2 unter anderem zu lesen ist:

Mit Rücksicht auf die vielfältigen individuellen weltanschaulichen, religiösen und politischen Überzeugungen der BenützerInnen sind … Veranstaltungen politischen oder weltanschaulichen Inhalts im gesamten Bibliotheksbereich untersagt.

Da sich Frau Rachinger uneinsichtig zeigt, erfolgt durch den Verfasser dieser Zeilen eine Beschwerde an die Volksanwaltschaft, da offensichtlich ein Missstand in der Verwaltung vorliegt.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei ZUR ZEIT, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.


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