Horst D. Deckert

Prof. Sönnichsen und Initiative fordern: e-Impfpass muss weg! Impfdaten sind keine Regierungssache

Die persönlichen Impfdaten der Bürger in den Händen der Bundesregierung: Die Corona-Jahre haben gezeigt, wohin das führen wird. Prof. Dr. Andreas Sönnichsen und die Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich haben einen offenen Brief an die Abgeordneten in Parlament und Landtag verfasst, in dem sie deutlich feststellen: Personalisierte Gesundheitsdaten sind keine Regierungssache. Die Verfasser konstatieren, dass es hier nicht um die Gesundheit der einzelnen Menschen gehen kann und richten klare Forderungen an die Politik.

Stellungnahme Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich:

Offener Brief an die Abgeordneten im Parlament und in den Landtagen

Nun hat die österreichische Regierung also noch kurz vor der Sommerpause beschlossen, dass jeder Bürger ab sofort verpflichtet ist, dem Gesundheitsminister und weiteren Behörden seine persönlichen Gesundheitsdaten zu offenbaren. Mit e-Impfpass und daran angeschlossenem zentralen Impfregister sollen ab sofort Impfungen und sogenannte „impfrelevante Informationen“ jeder einzelnen Person gesammelt und für Behörden zentral und namentlich abrufbar werden. – Aus datenschutzrechtlicher Sicht ohnehin ein Fiasko.

Doch als Ärztinnen und Ärzte sowie WissenschaflterInnen fragen wir uns auch: Welchen Sinn könnte ein zentrales Impfregister mit persönlichen Daten aller Geimpften in Regierungshänden haben?

Denn um die Gesundheit der einzelnen Menschen kann es nicht gehen. Für die sind nämlich weder der Gesundheitsminister noch andere Regierungsmitglieder oder Verwaltungsbeamte zuständig. Weil sie nicht in der Lage sind zu beurteilen, welche Behandlung – also auch welche Impfung – für einen individuellen Menschen gerade nützlich oder eben eher schädlich sein könnte.

Wozu also will die Regierung die nicht anonymisierten Impfdaten sammeln?

Auf der Regierungs-Website kann man die Argumentation rund um die Einführung des eImpfpasses nachlesen. Dieser soll unter anderem dabei helfen

  • exakte Impfraten und „potenzielle Impflücken“ zu erfassen und
  • „den Behörden im Anlassfall ermöglichen, rascher und potenziell gezielter die notwendigen Maßnahmen zu setzen … (und) gefährdete Bevölkerungsgruppen besser zu schützen und auch besser zu versorgen“
  • Ein weiteres Ziel ist die „Einhaltung von Verpflichtungen zur Verfolgung internationaler Eliminations- und Eradikationsziele“

Impfraten und Impflücken lassen sich aber aus einem anonymisierten Impfregister ableiten und gezielte Impfkampagnen zum Schließen der Impflücken und zur Einhaltung internationaler Ziele können auch auf der Basis anonymisierter Daten gestartet werden.

Wir ersuchen um Antworten auf folgende Fragen:

  1. Wie genau möchte das Gesundheitsministerium auf solche Impfraten und Impflücken reagieren, wenn dafür die persönlichen Daten des einzelnen Bürgers erfasst werden müssen? Welche Schritte sind vorstellbar und wie wirken sich diese auf den einzelnen Menschen konkret aus?
  2. Was könnte ein solcher „Anlassfall“ sein? An welche Maßnahmen denkt die Regierung dabei? Wie definiert sie „gefährdete Bevölkerungsgruppen“? Und wie genau sollen diese im Zusammenhang mit den persönlichen Informationen im zentralen Impfregister „geschützt“ werden?
  3. Welche Vorkehrungen wurden getroffen, damit der eImpfpass nicht zur Durchsetzung einer Impfpflicht oder auch „nur“ als Druckmittel sich impfen zu lassen missbraucht wird? (Vorstellbar sind zum Beispiel Beitragserhöhungen der Sozialversicherungsanstalten bei Nichteinhaltung der „empfohlenen“ Impfungen, Zutrittseinschränkungen zu öffentlichen Einrichtungen (Universitäten!) bei unvollständigem Impfpass, Reduzierung von Sozialhilfen etc.)
  4. Wie gedenkt die Regierung zukünftig mit internationalen Vorgaben, z.B. durch die WHO, umzugehen? Soll der e-Impfpass vielleicht sogar dem Ziel dienen, von der WHO verordnete Impfpflichten durchzusetzen?
  5. Wie sieht die Regierung die Unvereinbarkeit des e-Impfpasses mit Art. 21 der DSGVO? „Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten … Widerspruch einzulegen.“ Der DSGVO Erwägungsgrund 53 („… personenbezogene Daten, die eines höheren Schutzes verdienen, sollten nur dann für gesundheitsbezogene Zwecke verarbeitet werden, wenn dies für das Erreichen dieser Zwecke im Interesse einzelner natürlicher Personen und der Gesellschaft insgesamt erforderlich ist.“) lässt sich in Abwesenheit einer Notlage hier wohl kaum anführen. Schon gar nicht ist die Weitergabe personenbezogener Gesundheitsdaten an Regierung und Behörden zu rechtfertigen.

eImpfpass aus gesundheitlicher Sicht unnötig

Die Digitalisierung ist zu einem großen Geschäft geworden und nicht alles, was sie bringt, ist auch im Sinne der Menschen, die sie nützen müssen. Genau das gilt zum Beispiel für den eImpfpass.

Aus gesundheitlicher Sicht ist die verpflichtende Teilnahme an einem zentralen Impfregister nicht notwendig und möglicherweise sogar schädlich. Dann nämlich, wenn Menschen dazu gedrängt oder gezwungen werden, Impfungen über sich ergehen zu lassen, die ihnen nicht nützen, sondern sogar potenziell schaden. Die vielen mittlerweile anerkannten (und die nicht erfassten) Impfschäden aufgrund der Corona-Impfstoffe sind uns Warnung genug.

Wir fordern daher:

  1. eImpfpass ja – aber nur freiwillig. Die gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme am eImpfpass muss umgehend zurückgenommen werden. Jeder Mensch muss weiterhin selbst entscheiden dürfen, welche medizinische Behandlung er in Anspruch nimmt und welche gesundheitlichen Informationen er dem Staat zur Verfügung stellt.
  2. Personalisierte Gesundheitsdaten nicht in Regierungshände: Ein digitaler Impfpass darf keinesfalls in die Hände der Regierung gelegt werden. Die Möglichkeiten des Missbrauchs sind zu groß. Stattdessen sollen die Daten (ähnlich wie bei ELGA) unter Achtung des Datenschutzes ausschließlich für Gesundheitsdiensteanbieter und die Patienten selbst zugänglich sein.
  3. Impfregister nur anonymisiert: Für die Erstellung von Statistiken braucht es keine personalisierten Daten. Wird ein zentrales Impfregister erstellt, dann ausschließlich mit anonymisierten Daten, die keine Rückschlüsse auf Individuen erlauben.

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