Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Protest über Display im Auto: 6000 Euro Strafe wegen Beleidigung von Habeck, Baerbock und Hofreiter

Der Unmut über die Regierung ist groß, doch diesen öffentlich zu äußern, kann Bürger teuer zu stehen kommen. Ein Münchner Patentanwalt hatte die Corona-Politik der Ampel-Koalition über ein Display in seinem Auto kritisiert und erhielt aufgrund dessen einen Strafbefehl wegen Beleidigung. Unfassbare 45.000 Euro Strafe sollte er bezahlen. Die Strafanträge hatten die Grünen Annalena Baerbock, Robert Habeck und Anton Hofreiter gestellt. Der Fall wurde am Freitag vor dem Amtsgericht München verhandelt, die Richterin reduzierte die Strafe auf 6000 Euro.

Der Münchner Diplomingenieur und Patentanwalt Björn Otto (46) wurde im Dezember 2022 von einer Zivilstreife der Münchner Polizei angehalten, weil er im Heckfenster seines Mercedes SUV einen Monitor angebracht hatte, über den er die Corona-Maßnahmen der Ampel-Regierung kritisierte und sich gegen eine mögliche Impfpflicht stellte. Auf dem Bildschirm wurden Fotos von den Grünen Baerbock, Habeck und Hofreiter sowie von Kanzler Olaf Scholz, Finanzminister Lindner, Justizminister Marco Buschmann und der Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen gezeigt. Zudem verspottete er die Namen der Grünen, so wurde aus Baerbock „Blödbock“ und aus Habeck „Hadreck“. Bezüglich Anton Hofreiter schrieb Otto: „Wenn Du riechst, wie Anton Hofreiter ausschaut, dann sehen wir uns auf der Straße!”.

Die Polizisten stellten das Laufband und auch das Handy des Patentanwalts sicher, mit dem er sich selbst während der Kontrolle gefilmt hatte. Dabei wurden auch einige Worte des Gesprächs mit dem Beamten aufgezeichnet. Nach Aufforderung stoppte Otto den Mitschnitt – solche Aufzeichnungen sind strafbar (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). Im Strafbefehl wurde auch dieses Vergehen aufgeführt und mit 40 Tagessätzen geahndet. Bei der Verhandlung wurde das diesbezügliche Verfahren dann aber wohl eingestellt.

Der Staatsschutz nahm die Ermittlungen auf und fragte bei den betroffenen Politikern nach, ob sie Strafantrag wegen Beleidigung stellen möchten – nur die drei Grünen unterschrieben die Strafanträge. Für die Staatsanwaltschaft München lag dabei offensichtlich kein Offizialdelikt – eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird – vor. Otto erhielt einen Strafbefehl und sollte eine Geldstrafe von insgesamt 45.000 Euro (90 Tagessätze mit einer Tagessatzhöhe von 500 Euro) zahlen. Diese setzte sich aus zwei Einzelstrafen – 70 Tagessätze für die Beleidigungen und 40 Tagessätze für die Videoaufnahme bei der Kontrolle – zusammen. Die Tagessatzhöhe wird nach dem Einkommen bemessen.

Da der 46-Jährige Einspruch gegen den Strafbefehl erhob, landete der Fall nun vor Gericht. Das Amtsgericht München verurteilte den Patentanwalt wegen der drei obigen Aussagen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen von je 120 Euro (Gesamtgeldstrafe 6.000 Euro) wegen „einfacher” Beleidigung in drei tateinheitlichen Fällen. Im Strafbefehl wurde von einer „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete[n] Beleidigung” ausgegangen. Björn Otto will in Berufung gehen.

Es ist wieder einmal bezeichnend, welche Politiker in diesem Fall die Strafanträge unterzeichneten. Die Grünen können offensichtlich mit Kritik nicht umgehen und stellen gerne mal Anzeigen wegen Beleidigung. Oftmals sind die kritischen Äußerungen ihnen gegenüber aber auch laut Gericht von der Meinungsfreiheit gedeckt (beispielsweise hier und hier). Zudem muss die Regierung in einer Demokratie ohnehin auch harte Kritik aushalten. Doch in der heutigen Zeit wird Kritik schnell als „Beleidigung“ eingestuft und mit den Anzeigen sollen Regierungskritiker mundtot gemacht werden.

Erst am 3. April 2021, mit Inkrafttreten des Gesetzespakets gegen Hass und Hetze, wurde der § 188 StGB – vormals „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ – ausgedehnt, um auch Beleidigungen (§ 185) abzudecken. Interessantes Timing, nicht? Allerdings sollte die Tat per Gesetz geeignet sein, das öffentliche Wirken des Opfers „erheblich zu erschweren“. Inwieweit das bei all den Anzeigen angeblicher „Majestätsbeleidigung“ gegeben sein sollte, bleibt das Geheimnis der klagewütigen Politiker. Ein Video in der Heckscheibe eines Autos dürfte weder Grüne noch andere Regierende von politischen Taten und Untaten abhalten …

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