Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Prozessbetrug: Strafanzeige gegen SPIEGEL-Redaktion

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Prozessbetrug: Strafanzeige gegen SPIEGEL-Redaktion

In der Auseinandersetzung rund um die behaupteten Vergewaltigungsvorwürfe gegen Till Lindemann geht dieser jetzt gegen den Spiegel vor. Wegen Ungereimtheiten rund um eidesstattliche Versicherungen zeigt der Rammstein-Sänger das Magazin wegen Urkundenfälschung und Prozessbetruges an.

von Manfred Ulex

Im Rechtsstreit zwischen dem Spiegel und dem Rammstein-Frontsänger Till Lindemann erhebt der Musik-Star jetzt schwere Vorwürfe gegen die Redaktion des Magazins – und zeigt sie an. Das teilte die renommierte Kanzlei Schertz Bergmann mit, die Lindemann in den fortlaufenden Rechtsstreitigkeiten mit dem Spiegel und anderem Medien vertritt.

In einer Pressemitteilung der Kanzlei heißt es unter anderem, dass der Spiegel zwei vor Gericht eingereichte, eidesstattliche Versicherungen manipuliert haben soll. Das Magazin hatte zwei solcher Versicherungen von Frauen eingereicht, die in einem Artikel, der die Sex-Vorwürfe gegen Lindemann erhob, „Zoe“ und „Sophie W.“, genannt worden waren.

„Die eidesstattliche Versicherung von ,Zoe‘ wies die Besonderheit auf, dass sie auf der vorletzten Seite mit einem Satz begann, der auf der nächstfolgenden Seite nicht fortgesetzt wurde. Dort fand sich nur noch die Unterschrift der Zeugin, so dass davon ausgegangen werden musste, dass einzelne Seiten der eidesstattlichen Versicherung entfernt bzw. ausgetauscht wurden“, schreibt die Kanzlei. Erst eine Woche vor der Verhandlung im Berufungsverfahren reichte der Spiegel zwei neue, bislang unbekannte eidesstattliche Versicherungen ein. Dabei musste das Magazin einräumen, dass die ursprünglich eingereichten eidesstattlichen Versicherungen nicht von „Zoe“ und „Sophie W.“ stammten. Aufgrund eines Versehens des eigenen Prozessbevollmächtigten und seines Sekretariats, so der Spiegel, seien bei Einreichung der eidesstattlichen Versicherungen verschiedene Fassungen miteinander vertauscht worden.

Für den Spiegel, der seine gesamte Berichterstattung zu den Lindemann-Vorwürfen und auch deren Verteidigung vor Gericht elementar auf diesen eidesstattlichen Versicherungen aufbaute, ein möglicherweise großes Desaster. „Die unterschiedlichen Fassungen der eidesstattlichen Versicherung von ,Zoe‘ weichen nicht unerheblich voneinander ab, insbesondere im Hinblick auf das von ihr geschilderte Erinnerungsvermögen an die Begegnung mit unserem Mandanten“, schreiben die Rechtsanwälte Lindemanns.

Vor kurzem gewannen die Lindemann-Anwälte der Kanzlei Schertz Bergmann erneut gegen ein Medium: Der NDR verbreitete durch seine Berichterstattung in einem Podcast zumindest die Andeutung, dass Lindemann sexuelle Handlungen an einer bewusstlosen Frau ohne deren Einverständnis vorgenommen hätte. Vor Gericht erwirkten die Rammstein-Vertreter eine einstweilige Verfügung, die es dem NDR untersagt, dies weiter zu behaupten. Es handele sich erneut um „eine unzulässige Verdachtsberichterstattung“.

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