Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Prüffall AfD?

Sigrid Petersen

Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 26.02.2019 heißt es: 
„Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (nachfolgend: Bundesamt) äußerte im Rahmen einer Pressekonferenz am 15. Januar 2019, dass die Antragstellerin – als Ergebnis der Prüfung zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bei der Antragstellerin und ihren Teilorganisationen – als „Prüffall“ bearbeitet werde.“ Dem Antrag der AfD auf Unterlassung der Äußerung und Verbreitung der Aussage, die AfD werde als Prüffall bearbeitet, wurde stattgegeben. 

Dieses war jetzt ein kleines Vorwort zu dem folgenden Artikel. Denn auf der Seite netzpolitik.org wurde das vom BfV erstellte Gutachten (Geheimhaltungsstufe: Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) in kompletter Länge am 28.01.2019 abgedruckt. [1]  Mit der Anmerkung, „Die Verfassungsschutz-Analyse ist ein wichtiges Dokument der Zeitgeschichte. Es gehört in die Öffentlichkeit und nicht in einen Panzerschrank neben dem Schredder. Das Gutachten fasst zusammen, was Medien, Forschende und antifaschistische Initiativen seit Jahren dokumentieren und belegen (Hervorhebung S.P.): Bei AfD-Mitgliedern und Funktionären finden sich „tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine Politik,

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