Horst D. Deckert

Rachejustiz und das neue Pharma-Recht

Uli Gellermann

Glaubt man dem Grundgesetz, dann sind „(…) Richter (…) unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen“ – Artikel 97 GG. Diese „Unabhängigkeit“ war immer schon abhängig von denen, die die Richter berufen. Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Böckenförde zum Beispiel spricht von „Parteipatronage“ und „personeller Machtausdehnung der Parteien“. Im Umfeld des Corona-Regimes ist diese Machtausdehnung besonders deutlich geworden. Aus der Vielzahl der Fälle, die in jüngster Zeit diese Liquidierung der Unabhängigkeit belegen, stechen drei besonders ins Auge.

Wissenschaftler gegen Masken

Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar hatte im April 2021 per Gerichtsbeschluss an zwei Weimarer Schulen die Maskenpflicht aufgehoben. Zuvor hatte der Richter ein wissenschaftliches Gutachten eingeholt, das belegte, dass die Schädlichkeit der Masken das „Kindeswohl“ gefährdeten. Für das Gutachten hatte er eine beachtliche Sammlung

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