Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Rechtsanwalt Prchlik verortet Schleichwerbung und grobe Fehler in WHO-Beitrag des ORF

In den letzten Jahren wurden einige Beschwerden gegen den ORF bei der Regulierungsbehörde eingereicht. Bislang waren einige Erfolge zu verbuchen, auch wenn das politisch besetzte Höchstgericht diese Entscheidungen später gekippt hat. Es wäre aber äußerst wichtig, diese Beschwerden zu erheben, befindet Dr. Mag. Georg Prchlik, ein bekannter Rechtsanwalt aus Wien. Mit Report24-Chefredakteur Florian Machl spricht er über zwei aktuelle Fälle, der jüngste richtet sich gegen möglicherweise rechtswidrige Umtriebe sogenannter „Faktenchecker“.

Schleichwerbung ist im ORF verboten, hält Rechtsanwalt Georg Prchlik fest. Und da geht es noch nicht einmal um die beanstandete Sache. Wenn man die Faktenchecker des „Profil“ einseitig auftreten lässt und der Titel der Sendung sogar den Namen des Mediums beinhaltet, so ist dies rechtlich nicht gedeckt. Doch auch die Inhalte, die man als absolute Wahrheit präsentiert und wo man, wie so oft verabsäumt hat, Gegenstimmen zu hören, dürften gegen das Objektivitätsgebot verstoßen. So hat man mit Hilfe widerständiger und über den ORF sehr erboster Bürger Beschwerde eingelegt und will sie auch vor Gericht ausfechten.

Es sind zwei große Fälle, über die Dr. Prchlik berichtet. Zunächst die Sache mit der Sendung „Fakten mit profil“, wo schon einige große Blamagen, beispielsweise über die Anzahl existenter Geschlechter für großes Gelächter bei den Fernsehzuschauern gesorgt haben. Dass diese Umtriebe mit dem Geld der Menschen finanziert wird, welche den ORF gar nicht konsumieren wollen und denen die Gebühren mit Zwang abgepresst werden, finden sie weniger lustig.

Schon in der Präsentation und Zusammenarbeit mit Profil sieht Prchlik die dem ORF verbotene Schleichwerbung verwirklicht. Dazu sollte man auch wissen, dass kaum ein Medium mehr Leserschwund hat, als das Profil. Eine aktuelle Grafik, basierend auf Daten der Österreichischen Auflagenkontrolle (ÖAK), weist minus 60 Prozent in den letzten 10 Jahren aus. Dass man dem Magazin im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Platz einräumt, den es laut Prchlik so nicht haben dürfte, wird der Kontrollbehörde nun zur Prüfung vorgelegt.

Hinzu kommt, dass Profil in gewohnt besserwisserischer Manier über die geplanten WHO-Verträge eher desinformiert als informiert. In jedem Fall wird aber wieder die eigene Meinung als das einzig Wahre dargestellt, Gegenmeinungen werden nicht gehört. Das würde dem Objektivitätsgebot widersprechen.

Der zweite Fall, über den Prchlik Auskunft gibt, ist das Verfahren, wo der ORF friedliche Demonstranten als Rechtsradikale dargestellt hat. Report24 hat hier schon einige Male berichtet, es geht um die Künstlergruppe der „Phantome“, die rund um die antifaschistische Aufschrift vor dem Hitler-Geburtshaus in Braunau posiert hatten, weil sie diese Aufschrift gut und zu ihrem Anliegen passend fanden. Der Mainstream und der ORF drehten diese Bedeutung um, man behauptete, sie wären Rechtsradikale und Neonazis – ohne Kontakt mit der Gruppe zu suchen und sie um ihre Sichtweise der Dinge zu fragen. Tatsächlich befragte der ORF wieder einmal nur „die üblichen Verdächtigen“ der linken bis linksextremen Landeshälfte.

Nachdem die ersten Instanzen gewonnen wurden (KommAustria verurteilt ORF für Hetze gegen Corona-Demonstranten), drehte der politisch besetzte oberste Gerichtshof das Urteil – mit an den Haaren herbeigezogenen Begründungen. Wie das genau vonstattenging, hören Sie im oben verlinkten Interview.

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