Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Rechtsanwalt zerlegt ahnungslose LLC Firmengründungsdilettanten!

Als “Staatenloser” und “Perpetual Traveler” in der Steuerhinterziehung!?

Kommt man als “Staatenloser” in Wirklichkeit nie aus der Steuerpflicht heraus? Ist selbst eine US-LLC als Schutz völlig wirkungslos? Und was sagt die Finanzverwaltung dazu? Diesen spannenden Fragen geht RA Dr. Tim Greenawalt in diesem Video nach. 

00:00 Herzlich willkommen! 

00:27 Intro 

00:41 Einleitung 

03:10 Wie funktioniert das “Staatenlos”-Konzept? 

10:41 Vorher mit Kunden abklären! 

10:48 Was muss ich beim deutschen Finanzamt angeben? 

13:14 Löst Perpetual Traveling eine Steuerpflicht aus? 

13:49 Wie funktioniert die erweitert beschränkte Steuerpflicht? 

20:03 Was ist bei Formel-1-Pilot Heinz-Harald Frentzen passiert? 

21:13 Urteil des BFH vom 19.12.2007 (I R 19/06) 

22:31 “Floating Income” = Betriebsstättenlose Einkünfte!? 

25:35 Folge: § 2 Abs. 1 S. 2 AStG – reine Geschäftsleitungsbetriebsstätte reicht nicht aus! 

26:52 Konsequenz: Wie würde der BFH heute bei einem Perpetual Traveler entscheiden? 

28:21 Was sagen Anbieter von US-LLCs? 

29:53 Achtung: massive steuerrechtliche Fehler! 

30:46 1. Fehler: Perpetual Travelung produziert keine Einkünfte durch eine ausländische Betriebsstätte! 

33:25 Folge: Perpetual Traveler mit bloßer Geschäftsleitungsbetriebsstätte im Ausland = Steuerpflicht in Deutschland! 

34:54 Schützt eine US-LLC oder Kapitalgesellschaft? 

35:32 Zwischenfazit 

36:20 2. Fehler: § 121 BewG ist vollkommen irrelevant! 

39:34 Selbst ohne deutsches Konto: Perpetual Traveler = Wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland! 

41:47 Bundesfinanzministerium: Perpetual Traveling ist IMMER in Deutschland steuerpflichtig! 

44:11 Ist Perpetual Traveling wirklich Steuerhinterziehung? 

47:06 Wie sieht die Praxis der Finanzämter aus? 

49:02 Case Study: Shakira 

51:29 Zusammenfassung 

53:51 Bonus: Doppelt qualifizierte Einkünfte und Freiberufler 

56:39 Abschluss

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Es ist kein Problem, die Steuerlast auf 0% herabzusetzen.

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Der Unternehmensberater Horst D. Deckert hat 30 Jahre Erfahrung mit der Gründung und der Verwaltung von Aktiengesellschaften (Corporation) in den Vereinigten Staaten. Er erklärt Ihnen, wie es geht!

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