Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Rechtsbruch? Österreichische Regierung wusste, dass Tausende grundlos weggesperrt werden

Nach den deutschen RKI-Files kann man nun auch in Österreich Einsicht in einen Teil der Protokolle der Corona-Kommission nehmen. Obwohl dort eingehend die Problematik der falsch positiven Tests erörtert wurde, versuchte die Regierung ein Freitest-Regime umzusetzen. Dabei nahm sie wissentlich in Kauf, dass zigtausende gesunde Menschen unberechtigt ihrer Freiheit beraubt werden würden. Was im Jänner 2021 noch scheiterte, wurde mit dem 3G-Regime durchgesetzt.

Auf Basis einer Presseaussendung der GGI (Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit)

Die Regierung verkündete einen Lockdown vom 26. Dezember 2020 bis 24. Jänner 2021. Geplant war allerdings, dass sich bei den anstehenden Massentests ab dem 15. Jänner 2020 Personen „freitesten“ könnten. Die Opposition stemmte sich gemeinsam gegen die „Freitestpläne“ der türkis-grünen Regierung, und die gab sich schon geschlagen, noch bevor das endgültige Urteil im Bundesrat gefällt wurde.

Dort hielten SPÖ, FPÖ und NEOS eine Mehrheit und hätten das Gesetz um bis zu acht Wochen verzögern können. Durch das massenhafte Freitesten aus dem Lockdown wären zigtausende gesunde Menschen aufgrund falsch positiver Tests unberechtigt vom Lockdown in die noch viel strengere Isolation geschickt worden.

Massentests – trotz gegenteiliger Evidenz

Durch die am 30.03.2024, vom ORF-Nachrichtensprecher Martin Thür auf Twitter veröffentlichten (unvollständigen) Protokolle der Corona-Kommission wird klar: Es war bereits zuvor bekannt, dass das „Freitesten“ und die Massentests völlig sinnbefreit gewesen wären. Die Regierung wollte diese Maßnahme aber in Kenntnis der Sachlage – entgegen jeder Evidenz – durchsetzen.

So wurde bereits in der 13. Sitzung Corona-Kommission vom 19.11.2020 erörtert, dass bei einer Prävalenz von 1% der Bevölkerung 20.000 falsch positive Tests pro 1 Mio. Getesteter zu erwarten wären, zusätzlich zu den 10.000 korrekt positiven Tests.

Sehen Sie in Folge die Auszüge aus den österreichischen Krisenstabs-Protokollen:

Widerrechtlicher Freiheitsentzug ist ein Strafdelikt

Zur rechtlichen Einordnung: Der Verdacht steht also im Raum, dass es sich hierbei um den Versuch einer unberechtigten Freiheitsentziehung von zigtausenden Menschen handelte, die – zumindest mit bedingtem – Vorsatz erfolgte, denn der Regierung war die Problematik mit den falsch positiven Tests bekannt. Eine Isolation bzw. Quarantäne ist eine Freiheitsentziehung nach dem Gesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit (PerFrSchG) und Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), wie der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung E1737/2021 klarstellte. Diese Anordnung ist also juristisch wie eine Haft zu behandeln. Der widerrechtliche Entzug der persönlichen Freiheit ist ein Strafdelikt nach § 99 StGB.

Trotz der bekannten Problematiken wurde später ein 3G-Regime eingeführt. Hier kam es zu tausenden unberechtigten Absonderungen. Die Maßnahme war vollkommen unverhältnismäßig, der persönliche und wirtschaftliche Schaden für die Betroffenen enorm.

Dieses Vorgehen zeigt einmal mehr eindrücklich, dass sich die Regierung in ihrer Vorgehensweise nicht an die verfassungsrechtlich verankerten Grund- und Freiheitsrechte gebunden fühlte und mitunter auch nicht den Einschätzungen der von ihr eingesetzten Expertenkommission folgte.

All diese Vorgänge erfordern nun eine detaillierte politische und rechtliche Aufklärung. Zudem sind selbstverständlich sämtliche Corona-Protokolle, sowie die fachlichen Begründungen umgehend der Öffentlichkeit ungeschwärzt zur Verfügung zu stellen!

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