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Rechtssprechung: Wird der „Hippie-Staat“ zum Unrechtsstaat?
Die AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser wird wegen Volksverhetzung verurteilt, weil sie Gewaltstatistiken über Afghanen verbreitet und kommentiert hat. Hier wird ein Bestreben erkennbar, eigentlich jegliche Einwanderungskritik konsequent zu kriminalisieren.
von Ulrich Vosgerau
Im Zusammenhang mit der „Energiewende“, die den Klimawandel von Deutschland aus aufhalten soll, gehört es bekanntlich zum amtlichen Narrativ – dem sogar das Bundesverfassungsgericht in seinem mit aller bisherigen Grundrechtsdogmatik brechenden Klimaschutz-Beschluß vom 24. März 2021 ausdrücklich beigepflichtet hat –, daß der eigentliche Zweck der deutschen „Energiewende“-Politik in deren Vorbildwirkung für die gesamte restliche Welt bestehe.
Da es allzu offensichtlich ist, daß selbst die restlose Deindustrialisierung Deutschlands – das eben nur knapp zwei Prozent des weltweiten CO2-Ausstoßes verantwortet, von dem, da Deutschland als führendes Exportland natürlich auch massenhaft für andere Länder „mitproduziert“, die die fraglichen Produkte nicht oder nicht in der gewünschten Qualität herstellen können – auf den CO2-Anteil in der Erdatmosphäre keinen meßbaren Einfluß haben würde, gilt zur Rechtfertigung der Energiewende-Anstrengungen nun eben die Vorbildtheorie. Daß der Rest der Welt die deutsche „Energiewende“ für Irrsinn hält, hat sich weithin herumgesprochen und muß hier gar nicht weiter ausgeführt werden.
Die Selbsteinschätzung stimmt nicht mehr
Die „Vorbildtheorie“ ist nicht neu; die wurde auch schon bereits als ideologische Begleitmusik zur „Grenzöffnung“ von 2015/16 herangezogen. Damals hieß es ja: Wenn andere Länder dem deutschen „Beispiel“ keineswegs folgten, sondern im Gegenteil eher Zäune zu errichten begannen, so liege es nicht an einer prinzipiellen Ablehnung der deutschen Grenzöffnungspolitik, sondern einzig und allein an deren vergleichsweise bescheideneren volkswirtschaftlichen Möglichkeiten; die ganze Welt bewundere Deutschland für seine ökonomische Fähigkeit, dasjenige, was auch alle anderen für moralisch vorbildlich hielten, wirklich in die Tat umzusetzen. „Wir schaffen das“, die anderen träumen – angeblich – nur davon.
In der Welt der äußeren Tatsachen hingegen gab die deutsche Grenzöffnungspolitik den letzten Ausschlag beim britischen Brexit-Referendum, lag es doch auf der Hand, daß Millionen von Asylbewerbern, sobald ihr Aufenthaltsstatus in Deutschland gesichert sein würde, auch Zugang zur gesamten EU haben würden. Der britische Politologe Anthony Glees bezeichnete Deutschland bereits 2015 im Deutschlandfunk als „gefühlsgeleiteten Hippie-Staat“, von dem man in Großbritannien den Eindruck habe, die Deutschen hätten „den Verstand verloren“.
Fazit bis hierhin: Die deutsche Selbsteinschätzung der Wahrnehmung der deutschen Politik im Ausland und eigentlich der gesamten restlichen Welt und die wahren Tatsachen weichen offenbar vielfach erheblich, eigentlich teils diametral voneinander ab.
Goldstandard des westlichen Verfassungslebens?
Auf den deutschen Rechts- und Verfassungsstaat angesprochen, so dürften wohl nicht nur die Regierung und der politisch-mediale Komplex, sondern bis auf den heutigen Tag wohl auch die deutliche Mehrheit der Bevölkerung der Überzeugung sein, daß die auf einer fast perfekt ausformulierten und -balancierten Grundrechtsdogmatik beruhende typisch deutsche Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit wie fachliche Qualifikation deutscher Gerichte auf der ganzen Welt nach wie vor als eine Art Goldstandard des westlichen Verfassungslebens angesehen werden.
Daß auch diese Vermutung nicht mehr unbesehen als richtig unterstellt werden darf, erfuhren nicht wenige Nutzer des sozialen Netzwerks „X“ jüngst aus der dortigen Kommunikation des Thüringer Oppositionsführers Björn Höcke mit Netzwerkguru Elon Musk. Diesem war schwer zu erklären, warum man in Deutschland wegen des Gebrauchs patriotischer Formeln sogar vor einer Großen Strafkammer (die normalerweise für Schwerkriminalität zuständig ist) angeklagt werden kann; das Problem scheint insofern ja letztlich darin zu bestehen, daß der Patriotismus als solcher eben bereits vor 1975 erfunden worden ist. Was aus der Geschichte auf uns überkommen und nicht erst in der Nach-Geschichte jüngst aufgekommen ist, wird in Deutschland zwanghaft mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht; was für eine ungeheure Überhöhung einer eher kurzen barbarisch-jakobinischen Epoche zur „Essenz der Weltgeschichte überhaupt“!
Auch Elon Musk hat Fragen
Wird Deutschland in den Augen der Welt vom ideologiegetriebenen „Hippie-Staat“ nun Schritt für Schritt auch zum Unrechtsstaat? Dafür spricht die weit über Deutschland hinausgehende Aufmerksamkeit, die nun die – nun auch berufungsinstanzliche – Verurteilung der AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser wegen „Volksverhetzung“ findet. Diese hatte auf „X“ auf das Vorhaben des Hamburger Senats reagiert, 200 afghanische Ortskräfte in Hamburg aufzunehmen, indem sie einen Artikel verlinkte, der den Umstand thematisierte, daß Afghanen in Deutschland überproportional an Gruppenvergewaltigungen beteiligt sind, und diesen kommentierte: „Willkommenskultur für Gruppenvergewaltiger?“
Nicht nur Elon Musk wollte daraufhin wissen, ob sie dafür verurteilt worden sei, regierungsamtliche Statistiken korrekt wiederzugeben. Und hierzu müßte man wohl sagen: wohl nicht dafür, die Statistiken richtig wiederzugeben, aber dafür, politische Schlußfolgerungen aus allseits bekannten und von niemandem in Abrede gestellten Statistiken zu ziehen. Also genau dasjenige, weswegen seit August 2010 Thilo Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“ so skandalisiert worden war. Die Statistiken konnte auch dort niemand leugnen; man darf nur nicht fragen, was sie politisch bedeuten.
Fall Kutschera – Erinnerungen werden wach
Strukturell erinnert der Fall Kaiser auch an den des Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera, einen der bekanntesten deutschen Naturwissenschaftler, der inzwischen in den USA forscht. Dieser hatte in einem Interview auf den Umstand hingewiesen, daß der homosexuelle Geschlechtsverkehr, da er eben nicht zu Nachwuchs führen könne, jedenfalls den evolutionsbiologischen Sinn des Geschlechtsakts verfehlen würde. Hierfür wurde er – ohne daß offensichtlich irgendjemand die Richtigkeit dieser Aussage leugnen konnte – vor dem Amtsgericht Kassel ebenfalls wegen „Volksverhetzung“ angeklagt und dann, wenn auch nur noch wegen „Beleidigung“, verurteilt. In seinem Fall hob dann allerdings das Landgericht als Berufungsinstanz die Wahnurteile auf und sprach den weltberühmten Wissenschaftler frei. Anders nun im Fall von Marie-Thérèse Kaiser.
In diesem Beharren wird das Bestreben jedenfalls wichtiger Teile der Eliten erkennbar, eigentlich jegliche Einwanderungskritik konsequent zu kriminalisieren. Parallel hierzu werten ja inzwischen viele Verwaltungsgerichte das Bekenntnis zum Deutschenbegriff des Grundgesetzes (Artikel 116 Grundgesetz) einschließlich des (auch ohne entsprechenden Normtext bereits sprachlich unbedingt richtigen) Hinweises darauf, daß das Wort „Deutscher“, wie eigentlich alle Substantive, mehrere mögliche Bedeutungen oder Bedeutungsnuancen habe und nicht nur den Staatsbürger im rein rechtlichen Sinne, sondern außerdem auch den qua Abstammung, Sprache und Kultur dem Deutschtum zugehörigen Volksdeutschen meinen kann, als Indiz für eine „verfassungsfeindliche“ Grundhaltung, die – warum auch immer – die Menschenwürde mancher Staatsbürger verletze.
Auf dem Weg zum „Shithole Country“
Demnächst werden wir vermutlich noch von Politikern und den sie unterstützenden Medien hören, diese Rechtsprechung deutscher Gerichte werde auf der ganzen Welt als Vorbild verehrt – auch wenn man in anderen Ländern noch nicht die moralische Festigkeit aufbringe, ihr zu folgen, und bis auf weiteres an veralteten Ideen wie Meinungsfreiheit festhalte.
Wenn man sich da nur nicht täuscht, und Deutschland sich in den Augen der anderen vom zwar lächerlichen, aber von der Grundidee her sympathischen „Hippie State“ nunmehr auf den Weg zum „Shithole Country“ gemacht hat.
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