Horst D. Deckert

Reger Reiseverkehr: Flüchtlinge auf Heimurlaub

„Für eine generelle behördliche Verhinderung von Reisen in die Herkunftsländer (gibt es) keine Rechtsgrundlage und damit auch keine Möglichkeit der Versagung durch die Ausländerbehörden” – so das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Von Alexander Wallasch

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