Horst D. Deckert

Reisepass bald nicht mehr gültig ohne Gesundheitszertifikat

Der „gute alte“ Reisepass könnte bald nicht mehr ausreichen, um eine Auslandsreise antreten zu dürfen.

Dazu soll nun ein Gesundheitszertifikat kommen, mit dem man medizinische „Eingriffe“ (wie Impfungen) als Bedingung für Mobilität voraussetzen könnte, wie auch tkp berichtet.

WHO bestimmt in Zukunft wer „verreisen“ darf

Die WHO baut nun auf Basis des Covid-Zertifikats der EU am globalen „Gesundheitspass“.

Der „Grüne Pass“ ist also „gekommen um für immer zu bleiben“. Mit diesem würde also ein zentraler Teil der Covid-Politik zur permanenten Einrichtung werden, der Grenzübertritte und Reisen mit neuen Auflagen verbindet. Somit würde also erneut regierungsseitig eine „Zwei-Klassengesellschaft“ bewusst installiert werden.

Als einst Hermann Hesse 1911 von Deutschland nach Indien gereist war, musste er sich die ganze Reise lang kein einziges Mal ausweisen.

Diese Zeit ist lange vorbei, ohne Reisepass ist beinahe nirgends mehr ein Grenzübertritt möglich. „Der Pass ist der edelste Teil an einem Menschen“, schrieb Bertold Brecht in den 1940er Jahren in seinem Buch „Flüchtlingsgespräche” mit geharnischtem Sarkasmus.

Nicht zu vergessen, waren es die deutschen Nationalsozialisten, die 1939 erstmals einen Ausweiszwang rechtlich festgelegt hatten.

Grundlegende juristische Prinzipien werden abermals aufgehoben

Ausgerechnet“ der „Grüne Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit“ kritisierte in einer Aussendung die Absichten der WH0. Mit dem Gesundheitszertifikat würden grundlegende juristische Prinzipien aufgehoben werden.

Beschönigend und in völliger Realitätsverweigerung heißt es wie folgt in der Aussendung.

„Im Juni 2023 wird die WHO das System der digitalen COVID-19-Zertifizierung der Europäischen Union (EU) übernehmen, um ein globales System zu schaffen, das dazu beitragen wird, die globale Mobilität zu erleichtern und die Bürgerinnen und Bürger auf der ganzen Welt vor aktuellen und künftigen Gesundheitsbedrohungen, einschließlich Pandemien, zu schützen.”

Erwartungsgemäß hagelte es scharfe Kritik aus den Sozialen Medien.

So schreibt beispielsweise die EU-Abgeordnete Michèle Rivasi, Mitglied der Fraktion Die Grünen/EFA auf Twitter,  „digitale Covid-Zertifikate haben in der EU zu Diskriminierung und Verletzungen der Grundrechte geführt. Sie verarbeiten sensible persönliche Daten und begünstigen den Missbrauch von Macht. Wo sind die Schutzmechanismen?”

Bis heute gibt es absolut keine Nachweise, dass die Einführung des Zertifikats auch nur irgendwelche positiven Einflüsse auf den Pandemieverlauf hatte. Die negativen Auswirkungen sind jedoch transparent. Gerade der Grüne Pass, also das Covid-19-Zertifikat, gilt als eine der Hauptursachen der gesellschaftlichen Spaltung und wurde in einigen Regionen, aufgrund der Grundrechtswidrigkeit, sogar verboten.

Institutionalisierte Diskriminierung wird propagiert

Die Gründe sind mehr als offensichtlich, ein „sogenanntes“ Gesundheitszertifikat ermöglicht eine institutionalisierte Diskriminierung und ihr Einsatz ist ein direkter Anschlag auf die Grundprinzipien unseres Rechtssystems und auf die Grund- und Freiheitsrechte.

Grundrechte, hierzu zählt auch die persönliche (Bewegungs-)Freiheit, stehen jedem Menschen von Geburt an zu. Sie sind unveräußerlich. Das heißt, auf diese kann niemand verzichten, sie sind unteilbar und gelten weltweit. Diese Rechte hat der Mensch also auch ohne dass ein Staat sie gewährt.

Im Rechtsystem gilt der Grundsatz, „wer behauptet, muss beweisen.”

Dieser Grundsatz besteht seit tausenden Jahren, bereits zu Zeiten des römischen Rechts, auf dem unser europäisches Rechtssystem fußt, hat sich dies bewährt.

In dubio pro reo, lateinisch für „im Zweifel für den Angeklagten”, ist die Kernmaxime unseres Strafrechtssystems. Gelingt es der Staatsanwaltschaft nicht, eine Schuld nachzuweisen, ist der Beschuldigte freizusprechen. Gleiches gilt auch im Zivilrecht. Wer behauptet, jemand hätte einen Vertrag gebrochen, eine Schuld nicht beglichen oder gegen Rechte verstoßen, ist beweispflichtig.

Mit dem Gesundheitszertifikat wird dieser Grundsatz ins Gegenteil verkehrt. Es ist nun nicht mehr Sache des Staates zu beweisen, dass von einer bestimmten Person eine gesundheitliche Gefahr ausgeht. Das Gegenteil ist der Fall. Der Staat kann einfach pauschal einer bestimmten Gruppe eine potentielle Gefährder-Rolle unterstellten und das Individuum muss sich dann „freibeweisen“.

Politisch muss daher ein „Verbot des Gesundheitszertifikats auf nationaler Ebene“ gefordert werden. Außerdem müsse die Regierung auf EU-Ebene die Zustimmung für derartige Projekte verweigern.

Um allerdings einer solchen Entwicklung zuvor zu kommen, hat man seitens der WHO im neuen, vom deutschen Bundestag bereits „anerkannten“ neuen Pandemie-Vertrag, Artikel 3 der internationalen Gesundheitsvorschriften, die Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde des Menschen, der Menschenrechte, sowie deren Grundfreiheiten, erklärt.


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