Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Rekord: 9 Milliarden Zwangsgebühren reichen dem ÖRR nicht

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Rekord: 9 Milliarden Zwangsgebühren reichen dem ÖRR nicht

Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag durchbrechen eine neue Schallmauer, obwohl vier Millionen Haushalte die Zahlung verweigern. Bald soll die Zwangsgebühr erneut steigen.

von Günther Strauß

Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag sind 2023 auf den neuen Rekordwert von 9,02 Milliarden Euro geklettert. Das sind noch einmal 455 Millionen Euro mehr als im Vorjahr und entspricht einem Plus von 5,3 Prozent, wie der Beitragsservice bekannt gab. Dennoch wollen ARD und ZDF, daß der Zwangsbeitrag bereits in einem halben Jahr erneut steigt. Denn auch die Gehälter von Moderatoren kosten viel. So soll der ZDF-Mitarbeiter Jan Böhmermann laut Medienberichten knapp 700.000 Euro im Jahr erhalten.

Außerdem hoffen die Öffentlich-Rechtlichen auf weitere Einnahmen, die sich aus Mahn- oder Vollstreckungsstufen des Beitragsservice gegen GEZ-Verweigerer ergeben könnten. Insgesamt war ihre Zahl Ende 2023 auf knapp vier Millionen Haushalte angewachsen.

Die neuen Rekordeinnahmen sind auch auf einen bundesweiten Meldedatenabgleich zurückzuführen, den der Beitragsservice mit den Einwohnermeldeämtern Ende 2022 durchführte. Dazu verschickte die frühere GEZ mehr als vier Millionen Briefe an 2,8 Millionen private Adressen, um zu überprüfen, ob diese Haushalte den Beitrag zahlen müssen.

Ergebnis: Die Gesellschaft spürte 900.000 Haushalte auf, die sie dann zur Kasse bat. Diese mußten auch rückwirkend Beiträge nachzahlen. Daher verbergen sich hinter der aktuellen Summe auch sogenannte Einmal-Effekte.

2025 soll Zwangsgebühr steigen

Der Beitragsservice nennt diese Ausforschung „Beitragsgerechtigkeit“: Je mehr Haushalte für ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen, desto „gerechter“ sei dies für alle. Tatsächlich beschert dieses Vorgehen vor allem dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich mehr Einnahmen. Erstmals müssen nun mehr als 40 Millionen Haushalte die Zwangsgebühr entrichten. Hinzu kommen sieben Millionen gewerbliche Zahler – so daß mehr als 47 Millionen die Berichterstattung des ÖRR finanzieren.

Wegen der Einmal-Effekte im vergangenen Jahr rechnet der Beitragsservice für 2024 mit weniger als neun Milliarden Euro Einnahmen. Bürgergeld-Empfänger und Asylbewerber sind grundsätzlich von der Beitragspflicht befreit.

Trotz der Rekordeinnahmen soll der Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent auf dann 18,94 Euro steigen. Mehrere Bundesländer wollen zwar ihre Zustimmung verweigern. Aber zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht solche Ablehnungen für nichtig erklärt.

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