Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Rekord-Schutzsuchender; 91 Straftaten,12 Identitäten, Asyl vor 16 Jahren abgelehnt, bissiger Afrikaner noch immer da

Der Afrikaner Koffi G. (51) oder wie immer er auch heißen mag ist ein Paradebeispiel für den laschen Umgang mit kriminellen Asylbetrügern, die wiederholt brandgefährlich in Erscheinung treten, die Behörden narren und die man trotzdem nicht loswerden kann (oder will).

Seit über 20 Jahren in Deutschland „aktiv“

Der Mann aus Togo wurde zumindest per „nicht öffentlichen Fahndung“ gesucht, bisherige Festnahmen blieben allerdings ohne Konsequenzen. Die Verantwortlichen ließen ihn immer und immer wieder laufen. Und immer wieder konnte der verhaltensgestörte Drogenabhängige seine Potentiale entfalten. Das einzig positive bei diesem Mann ist sein HIV-Befund.

Die Vorwürfe, ein Streifzug durch das Strafgesetzbuch: Hausfriedensbruch, Diebstahl, Raub, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung, Drogenhandel, Betrug. Koffi G. nutzte 12 verschiedene Falschnamen. Und all das hatte null Konsequenzen, so BILD am SONNTAG. Immerhin wurde der Asylantrag des 1999 Eingereisten 2006 abgelehnt, ebenfalls ohne Konsequenzen.

Opfer betrogen, vergewaltigt oder gebissen

In der genannten Zeitung findet sich eine kleine Aufstellung der Aktivitäten des schwarzen Mannes, was einem so passieren könnte, würde man in den Genuss einer Bereicherung durch den Schutzsuchenden kommen:

Am 16. August wurde Koffi G. nach Belästigung von Touristen in Koblenz (Rheinland-Pfalz) wegen Widerstand gegen Polizisten festgenommen – und freigelassen.

Am Frankfurter Hauptbahnhof bedrohte Koffi G.erst zwei Kinder, am Tag darauf biss er einen Mann in den Oberarm.

Am 17. August bedrohte der Mann in einer Toilette am Frankfurter Hauptbahnhof zwei Kinder (11 und 12) mit einem Rasierer. Nach einer Nacht im Gewahrsam lehnte eine Staatsanwältin ab, überhaupt einen Haftantrag zu stellen.

Am 18. August randalierte er wieder am Frankfurter Hauptbahnhof, biss einen Mitarbeiter der DB-Sicherheit in den Oberarm. Das Opfer musste operiert werden. Der Täter saß einen Tag in Polizeigewahrsam. Diesmal wurde U‑Haft beantragt und vom Ermittlungsrichter abgelehnt.

Psychiatrie statt Gefängnis und das freiwillig

Offenbar hatte Koffi G. erklärt, er werde sich freiwillig in die Psychiatrie begeben. Das tat er natürlich nicht, floh einem mehr – und blieb bis vergangene Woche verschwunden. Erst nach Anfrage von BamS zu dem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. Anfang September einen sogenannten Unterbringungsbefehl erlassen, denn es lägen Gründe dafür vor, „dass der Beschuldigte bei Tatbegehung nicht in der Lage war, das Unrecht seines Handelns zu erkennen und einzusehen“. Die übliche Masche eben, wenn es gilt kriminelle „Schutzsuchende“ zu entkriminalisieren. Und ein probates Mittel solche Figuren nicht abschieben zu können.

 

 

 

 

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