Horst D. Deckert

Rekord-Schutzsuchender; 91 Straftaten,12 Identitäten, Asyl vor 16 Jahren abgelehnt, bissiger Afrikaner noch immer da

Der Afrikaner Koffi G. (51) oder wie immer er auch heißen mag ist ein Paradebeispiel für den laschen Umgang mit kriminellen Asylbetrügern, die wiederholt brandgefährlich in Erscheinung treten, die Behörden narren und die man trotzdem nicht loswerden kann (oder will).

Seit über 20 Jahren in Deutschland „aktiv“

Der Mann aus Togo wurde zumindest per „nicht öffentlichen Fahndung“ gesucht, bisherige Festnahmen blieben allerdings ohne Konsequenzen. Die Verantwortlichen ließen ihn immer und immer wieder laufen. Und immer wieder konnte der verhaltensgestörte Drogenabhängige seine Potentiale entfalten. Das einzig positive bei diesem Mann ist sein HIV-Befund.

Die Vorwürfe, ein Streifzug durch das Strafgesetzbuch: Hausfriedensbruch, Diebstahl, Raub, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung, Drogenhandel, Betrug. Koffi G. nutzte 12 verschiedene Falschnamen. Und all das hatte null Konsequenzen, so BILD am SONNTAG. Immerhin wurde der Asylantrag des 1999 Eingereisten 2006 abgelehnt, ebenfalls ohne Konsequenzen.

Opfer betrogen, vergewaltigt oder gebissen

In der genannten Zeitung findet sich eine kleine Aufstellung der Aktivitäten des schwarzen Mannes, was einem so passieren könnte, würde man in den Genuss einer Bereicherung durch den Schutzsuchenden kommen:

Am 16. August wurde Koffi G. nach Belästigung von Touristen in Koblenz (Rheinland-Pfalz) wegen Widerstand gegen Polizisten festgenommen – und freigelassen.

Am Frankfurter Hauptbahnhof bedrohte Koffi G.erst zwei Kinder, am Tag darauf biss er einen Mann in den Oberarm.

Am 17. August bedrohte der Mann in einer Toilette am Frankfurter Hauptbahnhof zwei Kinder (11 und 12) mit einem Rasierer. Nach einer Nacht im Gewahrsam lehnte eine Staatsanwältin ab, überhaupt einen Haftantrag zu stellen.

Am 18. August randalierte er wieder am Frankfurter Hauptbahnhof, biss einen Mitarbeiter der DB-Sicherheit in den Oberarm. Das Opfer musste operiert werden. Der Täter saß einen Tag in Polizeigewahrsam. Diesmal wurde U‑Haft beantragt und vom Ermittlungsrichter abgelehnt.

Psychiatrie statt Gefängnis und das freiwillig

Offenbar hatte Koffi G. erklärt, er werde sich freiwillig in die Psychiatrie begeben. Das tat er natürlich nicht, floh einem mehr – und blieb bis vergangene Woche verschwunden. Erst nach Anfrage von BamS zu dem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. Anfang September einen sogenannten Unterbringungsbefehl erlassen, denn es lägen Gründe dafür vor, „dass der Beschuldigte bei Tatbegehung nicht in der Lage war, das Unrecht seines Handelns zu erkennen und einzusehen“. Die übliche Masche eben, wenn es gilt kriminelle „Schutzsuchende“ zu entkriminalisieren. Und ein probates Mittel solche Figuren nicht abschieben zu können.

 

 

 

 

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