Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Rheinland-Pfalz: Berufsverbot für AfDler durch die Hintertür!

In Rheinland-Pfalz sollen AfD-Mitglieder künftig grundsätzlich vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen werden. Begründet wird das mit politisch motivierter Willkür, die mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nichts mehr zu tun hat.

Die AfD ist weder verboten noch wurde sie in Rheinland-Pfalz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Das bedeutet, es gibt keine rechtliche Grundlage, eine Mitgliedschaft in der AfD mit Verfassungsfeindlichkeit gleichzusetzen.

Wer dennoch Menschen allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit vom Staatsdienst ausschließt, verstößt gegen das Prinzip der politischen Chancengleichheit und verletzt die Meinungsfreiheit.

Mit Demokratie hat das nichts zu tun. Im Gegenteil, wer den öffentlichen Dienst zur Gesinnungsprüfung macht, handelt selbst demokratiefeindlich.

Wenn der Staat beginnt, politisch unliebsame Gruppen systematisch auszugrenzen, ist nicht die AfD das Problem, sondern das System, das solche Maßnahmen zulässt.


(Gefunden auf dem Telegram-Kanal von Anna Nguyen, MdL / Video: Bernd Schattner, MdB)

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