Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Richter weist Zensurklage von Mercola gegen YouTube ab

Der Richter sah keinen Vertragsbruch.

Ein Gericht hat entschieden, dass YouTube rechtlich nicht verpflichtet ist, Videos des prominenten Naturheilkundlers Dr. Joseph Mercola zu zeigen. Die Klage, die Mercola einreichte, nachdem seine Kanäle von der Plattform entfernt worden waren, hat letztlich die starke Autorität und den Einfluss des digitalen Giganten auf die Inhalte, die seinen Nutzern zugänglich sind, unterstrichen.

Wir haben hier eine Kopie der einstweiligen Verfügung für Sie.

Mercola ist eine Autorität auf dem Gebiet der natürlichen Gesundheit und nutzte seine YouTube-Plattform mit beeindruckenden 300.000 Abonnenten, um eine Gegenmeinung zur vorherrschenden Meinung über die COVID-19-Pandemie zu verbreiten. Seine Behauptungen lösten jedoch eine Kontroverse aus und wurden von YouTube als COVID-19-Fehlinformation bezeichnet, woraufhin seine Kanäle von der Plattform gelöscht wurden.

Mercola behauptet, nicht vor den Verstößen gewarnt worden zu sein. Er sei überrumpelt worden, als die Washington Post einen Artikel über die bevorstehende Schließung seiner Kanäle veröffentlichte. Kurz darauf erhielt er ein formelles Verbot von YouTube, das seine Kanäle mit sofortiger Wirkung schloss.

In seiner Klage argumentierte Mercola, dass YouTube seinen eigenen Vertrag gebrochen und ihm darüber hinaus den Zugang zu seinen Videos verweigert habe. Außerdem habe die Plattform ungerechtfertigterweise von der Zurückhaltung seiner Originalinhalte profitiert. Mercola ist überzeugt, dass ihm mindestens 75.000 Dollar Schadenersatz zustehen.

YouTube verteidigte sein Vorgehen damit, dass es vertraglich nicht zur Speicherung bestimmter Inhalte verpflichtet sei. Die Plattform betonte ihr Recht, ihre Nutzer vor potenziell schädlichen „Fehlinformationen“ zu schützen und argumentierte, dass sie im Fall Mercola innerhalb ihres Ermessensspielraums gehandelt habe.

Die zuständige Richterin Laurel Beeler stimmte YouTube zu, bestätigte die vertragliche Unverletzlichkeit der Plattform und wies damit die Klage von Mercola ohne die Möglichkeit einer Revision ab. Richterin Beeler machte deutlich, dass es im Ermessen von YouTube liege, Inhalte zu entfernen, die als schädlich für seine Nutzer angesehen werden.

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