Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Richterin angeklagt: Sie hatte während „Corona“ einem Priester Besuch bei Sterbenden erlaubt

Eine junge Richterin entschied während der Corona-Pandemie nach ihrem Gewissen: Eine Sterbende verlangte nach einem Priester – sie ermöglichte dies Kraft ihres Amtes. Zum Verhängnis wurde ihr, dass es sich bei diesem Geistlichen um ihren Vater handelte – sie wurde entlassen. Jezt, vier Jahre später, ist der Fall vor dem Strafgericht. Es droht eine Haftstrafe.

Ein Kommentar von Willi Huber

Während der Corona-Pandemie, im April 2020 entschied eine Proberichterin (33), dass ein Pfarrer eine sterbende Palliativpatientin (89) in einem Pflegeheim besuchen dürfe. Sie traf die Entscheidung während ihres Dienstes als Bereitschaftsrichterin am Landgericht Gera. Durchaus zu kritisieren ist der Umstand, dass es sich bei dem Priester, der diesen Besuch durchführen wollte, um den Vater der Richterin handelte.

In diesem speziellen Fall hatte das Pflegeheim in Jena bereits große Herzlosigkeit und unterwürfigste Systemtreue bewiesen. Denn man hatte der Sterbenden den geistlichen Beistand verboten – es wäre aufgrund der Corona-Bestimmungen nicht möglich. Der Priester wandte sich ans Gericht, wo der Fall zufällig seiner Tochter zugewiesen wurde. Diese wäre formell dazu verpflichtet gewesen, den Fall an einen Kollegen weiterzureichen, hatte aber selbst entschieden. Sie wurde in Folge aus dem Dienst entlassen. Nun wird der Fall vor dem Strafgericht verhandelt.

Während man formell durchaus von einem Fehlverhalten der Richterin sprechen kann, müsste man bei der Beurteilung der Sachlage aber die besonderen Umstände berücksichtigen. Wie bei frühreren Ereignissen in der deutschen Geschichte werden heute all jene als Helden verehrt, die sich ersichtlicher Ungerechtigkeit des Staates oft unter großer Gefahr für das eigene Leben mutig entgegenstellten. Einer sterbenden 89-Jährigen als letzten Wunsch einen geistlichen Beistand zu ermöglichen sollte nicht wie ein Schwerverbrechen gehandhabt werden. Eine funktionierende Gesellschaft müsste in so einem Fall andere Mittel und Wege kennen. Die Verteidigung ist der Ansicht, dass die Richter im nun laufenden Prozess befangen sind. Das deutsche Strafgesetz definiert für Rechtsbeugung einen Strafrahmen von 1-5 Jahren Haft. Ein Urteil wird für den 24. April erwartet.

Betrachtet man den Fall im Licht der derzeitigen Diskussion über eine Corona-Amnestie, muss man feststellen: Menschenliebe, Nächstenliebe, Mitgefühl – all das sind Werte, die Grüne nur für jene Personengruppen kennen, welche zum Narrativ ihrer ideologischen Sekte passen. Nachdem immer mehr Parteien, sogar die SPD, Amnestie in vielen Corona-Fällen in Betracht ziehen, kommt für Grüne Amnestie und Haftentschädigung nur bei Drogenkriminellen in Frage – wie es in der aktuellen Amnestieregelung realisiert wurde.

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