Horst D. Deckert

RTL: Maskenpflicht und Abstand gelten nur für Normalbürger

Wie bei Markus Söders Corona-Party mit Claudia Roth gelten die „Corona-Maßnahmen“ auch bei RTL-Sendungen nur für Diener, Sklaven, Normalbevölkerung. „Untertanen“ eben… Während die selbsternannten Eliten und ihre Anhängsel unbelästigt bleiben. Dieser Tweet von RTL vom 30.8.2021, der selbstverständlich nach wenigen Minuten hochprofessionell gelöscht wurde, zeigt viele „Erlauchte“. Währenddessen werden unsere Kinder schon als Sechsjährige zum Dauer-Maskentragen in Schulen gezwungen werden und die Eltern werden gezwungen, sich an der Folterung ihrer Kinder auch noch zu beteiligen.

Hier die soeben in Kraft getretene „CoronaVO Schule“ in Baden-Württemberg:

§ 12 Zutritts- und Teilnahmeverbot (1) Für die Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 einschließlich der dort eingerichteten Notbetreuung besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Schülerinnen und Schüler, für Kinder, Lehrkräfte sowie sonstige Personen,

[..]

4.  die entgegen §§ 1a, 9a und 13 keine medizinische Maske tragen oder

5.  die weder einen Testnachweis noch einen Impf- oder Genesenen-Nachweis im Sinne des § 4 CoronaVO vorlegen.

[..]

(3) Schülerinnen und Schüler, für die ein Zutritts- und Teilnahmeverbot gemäß Absatz 1 Nummer 4 oder 5 besteht, sind nicht berechtigt, ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Fernunterricht zu erfüllen. Die Nichterfüllung der Schulpflicht in der Präsenz aufgrund der Zutritts- und Teilnahmeverbote nach Satz 1 gilt als Verletzung der Schulbesuchspflicht im Sinne von § 72 Absatz 3 und §§ 85 Absatz 1, 86 und 92 SchG.

Und hier noch einmal die Corona-Party von Söder, Einmarsch Roth (23.8.2021):

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