Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Russland verbietet abgewanderten Firmen erneuten Markteintritt

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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Russland verbietet abgewanderten Firmen erneuten Markteintritt

Den aus Russland abgewanderten westlichen Unternehmen wird der Rückkauf ihrer Aktien untersagt – dieser Gesetzentwurf steht zur Verabschiedung an. Experten halten das für richtig, denn man verließ den Markt regelwidrig und müsse sich nun an Russland “anpassen”.

von Max Hoppestedt

Man bereitet sich auf den Moment vor, an dem westliche Unternehmen, die den russischen Markt abrupt verlassen haben, wieder zurückkehren. Schließlich haben viele von ihnen bei ihrem Weggang Optionen in ihre Verträge mit den neuen russischen Eigentümern aufgenommen, die es ihnen ermöglichen könnten, ohne Probleme zurückzukommen und ihre Anteile zurückzukaufen – als wäre nichts gewesen. Aber der russische Staat sagt nunmehr: Nein, so geht das nicht. Unternehmen, die nach den Ereignissen des Jahres 2022 weggegangen sind, bekommen keine Präferenzen mehr. Wie Wladimir Putin kürzlich über die hypothetische Rückkehr des amerikanischen Unternehmens McDonald’s sagte, wird “niemand mehr den roten Teppich für sie ausrollen”.

Bereits im Juni will die Staatsduma einen Gesetzesentwurf über die Rückkehr ausländischer Unternehmen nach Russland verabschieden, in dem es darum geht, wie die Unternehmen ihr Recht auf den Rückkauf von Firmenanteilen ausüben können. Das vom Abgeordneten Wladislaw Resnik verfasste Dokument wurde bereits vom Finanzministerium genehmigt.

Nach Angaben der Zeitung Iswestija, die sich mit der aktualisierten Fassung des Gesetzentwurfs vertraut gemacht hat, können ausländische Unternehmen Vermögenswerte nur mit Zustimmung des neuen Eigentümers und der Behörden zurückkaufen. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass besonders wichtige Aktiva – in Branchen, die die finanzielle Stabilität und die Verteidigungsfähigkeit des Landes betreffen – nur mit Zustimmung des russischen Präsidenten zurückgegeben werden können. Das Portal RBK erklärt:

“Wenn der Anteil, den die abgewanderten ausländischen Eigentümer kaufen wollen, 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien übersteigt, ist laut dem Dokument eine Sondergenehmigung einer Regierungskommission erforderlich. Die Änderungen geben russischen Unternehmen auch das Recht, die Rückgabe von Vermögenswerten an ausländische Investoren einseitig zu verweigern, selbst wenn der Ausländer eine entsprechende Optionsvereinbarung oder eine vergleichbare Abmachung einst getroffen hat. Für die Verweigerung des Rückkaufs sind mehrere Bedingungen erforderlich, darunter die Verbindung des Investors zu einem unfreundlichen Staat und der ursprüngliche Kaufabschluss nach dem 24. Februar des Jahres 2022. Weitere Gründe sind ein deutlich unterbewerteter Optionspreis im Vergleich zum Marktwert des Vermögenswertes und die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des neuen russischen Eigentümers gegenüber Mitarbeitern, ehemaligen Mitarbeitern und Gläubigern.”

Sergei Gawrilow, Vorsitzender des Staatsduma-Ausschusses für Eigentum, Grundstücke und Eigentumsverhältnisse, sagte in einem Gespräch mit dem Portal RBK, das neue Gesetz sei “ein Test für die Vertrauenswürdigkeit und die tatsächlichen Absichten der ausländischen Investoren”.

Unterdessen stellen die Rechtsexperten fest, dass einige Dutzend große westliche Unternehmen nach dem neuen Gesetz nicht mehr auf dem russischen Markt vertreten sein dürfen. So meint Maria Spiridonowa, ein Mitglied der Anwaltskammer:

Das System zur Rückführung ausländischer Unternehmen sollte ausschließlich die Interessen der russischen Investoren respektieren. Zu den sensibelsten Bereichen hier, die sich auf die sozioökonomische Entwicklung Russlands auswirken, gehören das Bauwesen, die Landwirtschaft, der Maschinenbau sowie Wissenschaft und Innovation.

Und Dmitri Ljubomudrow, Mitglied des Rates für Finanz-, Industrie- und Investitionspolitik der Industrie- und Handelskammer, betont: “Die ausländischen Unternehmen haben den russischen Markt unter Verletzung der geltenden Bestimmungen verlassen und der russischen Wirtschaft Schaden zugefügt, wofür sie nun unbedingt eine Entschädigung leisten müssen.”

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