Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Saar-Grüne fordern Grundrechtsentzug für AfD-Anhänger

In einem bislang beispiellosen Vorstoß fordern die Saar-Grünen den Entzug von Grundrechten für AfD-Politiker mit dem Ziel, deren politische Teilhabe zu verhindern. Man beruft sich dabei auf Artikel 18 des Grundgesetzes, ein Instrument, das seit Bestehen der Bundesrepublik noch nie angewendet wurde. Wird der Rechtsstaat endgültig zum Linksstaat mit strikter Gesinnungsjustiz?

Kommentar von Vanessa Renner

Artikel 18 GG sieht die Aberkennung von Grundrechten vor – allerdings nur, wenn jemand diese Rechte „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ missbraucht.

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Art 18 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

Diese Regelung ist als Ultima Ratio gedacht, also als wirklich letzte Möglichkeit zur Verteidigung der Demokratie. “Demokratie”, das ist heute aber leider Definitionssache: Was die Kartellparteien unter diesem Begriff verstehen, stimmt vielfach nicht mit dem ein, was die Bürger sich traditionell darunter vorstellen. Dass eine Partei, die sich als eine der wenigen politischen Kräfte sogar für direkte Demokratie starkmacht, ein Demokratiefeind sein soll, wirkt durchaus absurd.

Opposition entrechten – und deren Wähler?

Das hindert die Grünen im Saarland nicht daran, für unliebsame “AfD-Anhänger:innen” die Aberkennung von Grundrechten wie dem Wahlrecht, der Wählbarkeit und der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nach Artikel 18 GG zu fordern. So sollten etwa “führende Köpfe wie Björn Höcke oder Maximilian Krah” aus dem Weg geräumt werden, entnimmt man einer aktuellen Pressemitteilung.

Hintergrund sei der, dass das gewünschte Parteiverbot “juristisch komplex und politisch schwer durchsetzbar ist”. Aus gutem Grund. Aufhänger für die Forderungen ist das Pseudo-Gutachten des Faeser-Verfassungsschutzes, wonach die Partei “gesichert rechtsextrem” wäre.

Diese Einstufung ist aktuell ohnehin nicht gültig, solange der juristische Streit darüber andauert. Juristen, darunter renommierte Staatsrechtler, haben die methodische Qualität dieses Gutachtens zudem längst massiv kritisiert. Es handelt sich, so der Tenor, um eine selektive Zitatensammlung, nicht um belastbare Analyse. Mehr noch: Rechtsexperten warnten bereits, dass die Art und Weise, wie hier vorgegangen wurde, selbst zur Gefahr für die Meinungsfreiheit werden kann.

Wenn strafrechtlich nicht relevante politische Äußerungen und selbst das Teilen von bekannten Memes zur Grundlage schwerwiegender juristischer Maßnahmen wie dem Entzug von Grundrechten gemacht werden, ohne dass eine unabhängige gerichtliche Prüfung erfolgt ist, dann wird aus dem Rechtsstaat ein Gesinnungsstaat. Zahlreiche Aussagen aus dem “Gutachten” entsprechen weitverbreiteten Standpunkten in der Bevölkerung. Will man all diesen Menschen, die als Wähler oft ebenfalls “AfD-Anhänger” sind, also auch das Wahlrecht aberkennen?

Mit derartigen Forderungen entlarvt man sich selbst als Demokratiefeind. Die Saar-Grünen fordern in ihrer Mitteilung außerdem dazu auf, dass auf kommunaler Ebene jegliche Kooperation mit der AfD, selbst durch gemeinsame Abstimmungen, beendet wird. Sprich: Wenn die AfD für Maßnahmen stimmt, die von der Bevölkerung gefordert werden, hat die Bevölkerung eben Pech gehabt, denn die Falschen sind auch dafür – und dann dürfen entsprechende Anträge nicht unterstützt werden. Damit knocken die Altparteien sich selbst aus und machen sich handlungsunfähig.

“Wer jetzt zögert, macht sich mitschuldig an der Aushöhlung unserer freiheitlichen Demokratie. Wir Grünen stehen hingegen fest auf dem Boden des Grundgesetzes und wir verteidigen es aktiv”, so behauptet der Landesvorsitzende der Grünen im Saarland laut Mitteilung. Für manch einen scheint es, als wäre im besten Deutschland inzwischen alles ins Gegenteil verkehrt…

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