Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Sachsen: Geheimdienst hetzt online mit hunderten Fake-Accounts

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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Sachsen: Geheimdienst hetzt online mit hunderten Fake-Accounts

Der sächsische Verfassungsschutz betreibt laut Innenminister Armin Schuster (CDU) Fake-Accounts “im dreistelligen Bereich”. Das geht aus einer Anfrage der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag hervor. Details zu Plattformen und beteiligten Mitarbeitern wurden nicht offengelegt.

von Manfred Ulex

Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag offengelegt, dass der Verfassungsschutz des Freistaates derzeit eine beträchtliche Anzahl von Fake-Accounts in sozialen Medien unterhält. Darüber berichtet das Nachrichtenportal Apollo News. Die Zahl dieser Accounts liege demzufolge “im dreistelligen Bereich”. Schuster lehnte es jedoch ab, genauere Angaben zu machen, etwa zu den spezifischen Plattformen oder der Zahl der involvierten Mitarbeiter. Er begründete dies mit dem andernfalls gefährdeten “Einsatzerfolg”.

Die sächsische Landesregierung erklärte, dass ihr keine Anzeigen gegen Mitarbeiter oder extremistische Äußerungen über diese Fake-Accounts bekannt seien. In der Antwort betont man, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen bei der Verwendung dieser Accounts die strafrechtlichen Bestimmungen einhält. Zusätzlich würden die Aktivitäten durch die Nutzungsrichtlinien der Social-Media-Plattformen begrenzt, die extremistische Inhalte in der Regel untersagen und bei Verstößen mit Kontosperrungen reagieren. Mit der Verweigerung einer detaillierten Auskunft wandelt Innenminister Schuster dennoch auf schmalem rechtlichem Terrain.

Die Information, dass der Verfassungsschutz seine Agenten mit gefälschten Identitäten in den sozialen Medien “mitdiskutieren” lässt, ist schon spätestens seit Januar 2022 bekannt. Neu ist, dass es nun erste Zahlenangaben gibt und das Ausmaß der Bespitzelung erkennbar wird.  “Unsere virtuellen Agenten sind auf den Plattformen unterwegs”, erklärte Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. “Ich darf Ihnen nicht sagen, wie viele Mitarbeiter das sind, aber sie sind sehr erfolgreich.”

Später entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof in einem Urteil, dass die Landesregierung verpflichtet ist, bestimmte Informationen über die Nutzung von Fake-Accounts durch den Verfassungsschutz offenzulegen. Diese Entscheidung folgte auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Torben Braga und Ringo Mühlmann aus dem Oktober 2022, die Auskunft über die Aktivitäten des Verfassungsschutzes in sozialen Netzwerken verlangten.

Das Gericht urteilte, dass die Abgeordneten ein Recht auf allgemeine Informationen haben, solange diese keine sensiblen Quellen gefährden. Zu den offenzulegenden Informationen gehören die Gesamtzahl der vom Verfassungsschutz betriebenen Fake-Accounts, die Anzahl der beteiligten Beamten und die genutzten Plattformen. Allerdings setzte das Gericht auch Grenzen: Details zu spezifischen Chatgruppen oder vom Verfassungsschutz selbst erstellten Gruppen müssen nicht preisgegeben werden, um die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes nicht zu beeinträchtigen. 

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