Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Scharfe Warnung: AfD-Verbot ist “sicherer Weg in den Bürgerkrieg”

Der Versuch der SPD, zwei Richterinnen, die laut eigener Aussage einem AfD-Verbot positiv gegenüberstehen, im zweiten Senat des Bundesverfassungsschutzes zu platzieren, sorgt weiterhin für scharfe Kritik. Dass linke Kräfte sich in totalitärer Manier der Opposition entledigen wollen, ist nicht neu. Inzwischen wird allerdings auch medial über die Konsequenzen debattiert. Ein Historiker mahnt: Die AfD zu verbieten und die Mehrheitsverhältnisse im Land so auf links zu drehen, wäre der sichere Weg in einen Bürgerkrieg.

Sowohl Frauke Brosius-Gersdorf als auch Ann-Kathrin Kaufhold haben sich zuvor öffentlich positiv zu einem AfD-Verbot geäußert. Dass ausgerechnet die SPD, die das Verbot der unliebsamen Opposition wacker vorantreibt, diese beiden Personalien just im zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts platzieren möchte, wirkt allzu offensichtlich – denn es ist der zweite Senat, der über das Verbot entscheiden würde. Der CDU-Kandidat fürs Richteramt ist derweil für den ersten Senat vorgesehen.

Während Linksgrüne angesichts der massiven Kritik gegen die Richterinnen von bösartigem Frauenhass bis hin zu russischer Einmischung fabulieren, scheinen sich in der Union, nur ein kleines Stückchen weiter Richtung Mitte, tatsächlich Zweifel festzusetzen.

CSU-Bundesinnenminister Dobrindt legte zumindest Brosius-Gersdorf inzwischen einen Rücktritt von der Kandidatur nahe. Die Einschätzung der Kandidatin, dass die Existenz von menschlichem Leben nicht automatisch dazu führen müsse, dass man ihm auch Menschenwürde zuschreibt (insbesondere, wenn es sich noch im Mutterleib befindet), kollidiert mit den christlichen Grundsätzen der eigentlichen Christdemokraten – etwas, das zwar der Parteispitze egal zu sein scheint, nicht aber Teilen der Basis. Und auch das AfD-Verbot sorgt offenbar inzwischen für eine gewisse Skepsis: “Das kann uns als Partei selbst gefährden”, will “Euronews” inzwischen aus der Partei heraushören.

Offenkundig geht man von einer Falle aus (andere könnten es glatt Putsch oder Machtergreifung nennen): “Dann sind zu einem großen Teil Parlamente in Deutschland von 0 auf 100 in der Mehrheit links”. Das wäre der Weg in eine rot-grün-rote Zukunft… Wenn man das noch Zukunft nennen will.

Linke Machtübernahme

Historiker Andreas Rödder (selbst CDU) richtet eine deutliche Warnung an die Ökosozialisten und ihren Dunstkreis: “Die deutsche Linke sollte sich gut überlegen, was sie tut und welche Folgen es für die liberale Demokratie hat.” Denn seiner Ansicht nach handelt es sich um ein Spiel mit dem Feuer: “Ein Verbotsverfahren, das zum Wegfall sämtlicher Stimmen für die AfD und somit flächendeckend zu rot-rot-grünen Parlamentsmehrheiten führt, wäre aber der sichere Weg in den Bürgerkrieg.”

Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler bestätigt: Im Falle eines Verbots würde jeder AfDler automatisch sein Mandat verlieren. Im Falle von direkt gewählten Kandidaten könnte es im Wahlkreis dann zu Neuwahlen kommen und die betreffenden Politiker könnten als Privatpersonen erneut antreten; bei Listenkandidaten wäre das Mandat aber schlicht weg.

Im Bundestag hat die AfD aktuell 151 Sitze, die sich quasi in Luft auflösen würden. Die zweitstärkste politische Kraft in Deutschland zu verbieten, würde weite Teile der Bevölkerung ihrer Repräsentation berauben und die sogenannte Demokratie in Deutschland ad absurdum führen.

Keine Beweise – aber Aktivisten im Richteramt könnten’s richten?

Boehme-Neßler weist obendrein darauf hin, dass das umstrittene Gutachten des Verfassungsschutzes keine Hinweise darauf lieferte, dass die AfD kämpferisch-aggressiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht – das wäre aber Voraussetzung für ein Verbot. Eigentlich. Er sagte nämlich auch: “Ohne aktivistische Richter würde ich Stand jetzt juristisch keine Chance für ein Parteiverbot sehen.“

Diese aktivistischen Richter könnten aber in Kürze installiert werden. Boehme-Neßler mahnt: “Wenn wir tatsächlich Aktivisten in Richterrobe im Verfassungsgericht haben, dann haben wir ein Problem. Denn die Idee des Systems der Demokratie ist, dass Richter sehr, sehr, sehr genau hinschauen. Ein Verbot ist eine absolute Ausnahme.” Außer, man legt es darauf an?

Brosius-Gersdorf selbst hatte vergangenes Jahr angemerkt, dass mit einem AfD-Verbot “natürlich nicht die Anhängerschaft beseitigt ist”. Dass man mit einer solchen Wortwahl eine deutliche Drohung an die Wählerschaft ausspricht, war ihr wohl nicht bewusst. Das sei bloß unglücklich formuliert gewesen, so hieß es später. Ob man von einer Richterkandidatin im Bundesverfassungsgericht nicht eine gewisse Umsicht und die Fähigkeit erwarten kann, Sachverhalte nicht nur durch die Brille der eigenen Ideologie zu betrachten?

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