Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schlappe für Bidens Impfregime: Richter blockiert Stichzwang für Staatsdiener

Nächste Schlappe für US-Präsident Joe Biden! Ein US-Bezirksgericht in Texas blockierte jetzt die von Biden angeordnete Stichpflicht für Bundesangestellte und alle Bediensteten in zugehörigen Subunternehmen. Die Entscheidung kommt nur wenige Tage nachdem ein Höchstgericht die Impfpflicht für Millionen Arbeitnehmer blockierte, die Biden in Privatunternehmen mit über 100 Angestellten angeordnet hatte.

Biden überschätzt seine Autorität

Im Urteil von Richter Jeffrey Vincent Brown, aus Texas, heißt es: es handle sich dabei um ein Anordnung des Präsidenten, wonach alle Bundesangestellten einer Impfung gegen COVID-19 zustimmen (müssen) oder ihren Arbeitsplatz verlieren. Dazu reiche die Autorität des Präsidenten nicht aus, er überschreite damit seine Grenzen. Wo immer diese Grenze liege – die von der Regierung nicht klar definiert sei  – die Impfpflicht für Bundesbedienstete überschreite sie. Die Biden-Regierung könne so mit einem Federstrich oder ohne Beiziehung des Kongresses die Beschäftigung von Millionen von Bundesangestellten von einer medizinischen Behandlung abhängig machen. Unabhängig von der gängigen Meinung in Bezug auf Impfungen – gebe es kein Rechtsmittel das den Anspruch auf Freiheit von Mitarbeitern angemessen schütze. Sie haben nur die Wahl, gegen eine Pflicht mit zweifelhafter Gültigkeit zu verstoßen oder einem unerwünschten medizinischen Eingriff zuzustimmen, der nicht rückgängig gemacht werden könne, sagte der Richter.

Starbucks befolgt Urteil

Brown zitierte auch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von letzter Woche, die die Verwaltung daran hinderte, die Impfpflicht in allen Privatunternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitern umzusetzen, bzw. sie zu wöchentlichen Tests oder zum Tragen von Masken zu zwingen. Die Impfvorschriften für eine Mehrheit der Beschäftigten im Gesundheitsbereich blieb aufrecht.

Das Urteil zeigte Wirkung: Unmittelbar danach stoppte Starbucks die Impfpflicht für seine Mitarbeiter. Man respektiert das Urteil des Höchstgerichts und befolge es. Starbucks folgte Anfang Jänner der Impfpflicht-Verordnung und empfahl die Impfung wärmstens zur Eindämmung von Covid-19. Befürwortet wurde auch, dass Mitarbeiter ihren Impfstatus bekannt geben müssen. Starbucks hat in den USA 22.000 Mitarbeiter. Auch General Electric hat die Impfpflicht im Konzern aufgehoben. Andere Unternehmen halten sie aufrecht.

Protest-Allianz der Staatsdiener klagt 

Kläger gegen die Impfpflicht für Staatsbedienstet war die Allianz für Medizinische Freiheit (Feds for Medical Freedom). Sie ist eine Plattform tausender öffentlicher Bediensteter, die sich gegen Bidens drakonische COVID-19-Maßnahmen formiert haben. Sie argumentiert in ihrer Klage, es gebe kein  Gesetz, das den Präsidenten zu dieser Anordnung ermächtige, das überschreite sein Autorität. Zudem verstoße die Umsetzung der Anordnung durch die Behörden gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz. Die Sprecherin des Weißen Hauses, Jen Psaki, sagte zum Urteil: 98 Prozent der Bundesangestellten seien geimpft, ein bemerkenswerte Zahl! Man vertraue auf die eigene rechtliche Autorität. Das US-Justizministerium ging in Berufung. Biden kündigte vergangenen September erstmals die Impfpflicht für Bundesangestellte an – ansonsten drohe ihnen die Kündigung. Eine Option zum Testen – wie in der Privatwirtschaft – bekamen sie nicht. Die Frist für die Impfung war 22. November 2021.

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