Horst D. Deckert

Schlappe vor Gericht für „Deutschlandradio“: Auch über AfD-Politiker darf man keine Lügen verbreiten

In einem Interview hatte der Sender „Deutschlandradio“ behauptet, der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron habe 2020 mehreren Störern aus der rechten Verschwörungstheorieecke einen Zugang zum Reichstag verschafft. Nun hat das Landgericht München dem öffentlich-rechtlichen Sender verboten, diese Falschaussage weiter zu vertreten.

 

Von DAVID BERGER | In einem Interview von „Deutschlandradio“ mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten Gottfried Curio zur „Reichsbürger“/Rentnercombo-Razzia hatte der Journalist des öffentlich-rechtlichen Senders u.a. behauptet, der Bundestagsabgeordnete Petr Bystron habe „2020 mehreren Störern aus der rechten Verschwörungstheorieecke einen Zugang zum Reichstag verschafft“.

Böser Bube Bystron?

An diese Behauptung hat der Deutschlandradio-Sprecher die Frage angeschlossen, wieso Bystron noch Mitglied der AFD und Mitglied der AfD-Bundestagsfraktion sei. Curio hatte sich daraufhin – vermutlich aus Unwissenheit – nicht klar von dieser Beschuldigung des Deutschlandfunkradio-Mannes distanziert und sich auf die AfD berufen, die Sanktionen erlassen habe.

Im Hintergrund der Frage des „Deutschlandradios“ stand vermutlich der dortige Ärger darüber, dass Bystron getwittert hatte: „Die Bemühungen eine Gefahr von rechts herbei zu fabulieren, werden immer absurder“. Bystron, der bereits wenig erfreuliche Erfahrungen mit deutschen Behörden, u.a. mit einer illegalen Hausdurchsuchung wegen eines Facebookposts machen musste, scheint nicht solch ein ungetrübtes Vertrauen wie manche seiner Kollegen in die Behörden zu haben. Und schon gar nicht in das, was öffentlich-rechtliche Medien behaupten.

250.000 Euro Ordnungsgeld drohen „Deutschlandradio“

So auch diesmal. Angesichts der Aussage des Deutschlandradios strebte er mit einer prominenten Münchner Medienrechtskanzlei eine einstweilige Verfügung gegen Deutschlandradio an, der das Landgericht München nun statt gab (Papiere liegen PP vor):

Dem öffentlich-rechtlichen Sender wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten wegen jeder Zuwiderhandlung untersagt, im Hinblick auf Bystron zu äußern, „das ist derselbe, der 2020 mehreren Störern aus der rechten Verschwörungstheorieecke einen Zugang zum Reichstag verschaffte“.

Die bislang aufgelaufenen Kosten hat „Deutschlandradio“ zu tragen, was angesichts der hohen Zwangsabgabe für die Verantwortlichen kein Problem sein dürfte. Auch hier scheint das Motto zu gelten: „Das Lügen und die Propaganda übernehmen wir, zahlen dafür müsst ihr!“

Im Spinnennetz der Lügen gefangen

Der hier geschilderte Vorgang ist freilich alles andere als ein Einzelfall. Die Mainstreammedien haben sich in ihrem angeblichen Kampf „gegen rechts“, „Querdenker“ und für die „Demokratie“ in ein ganzes Spinnennetz an Halbwahrheiten und Lügen verstrickt, bei dem die nächste Lüge dazu dient, die vorangehenden zu stützen.

Petr Bystron scheint das so ähnlich zu sehen. In einer Stellungnahme für PP äußert er sich folgendermaßen: „Es ist wichtig, diesen fortgesetzten Lügen des Mainstreams Einhalt zu gebieten. Sie schaffen sich sonst mit der tausendfach Wiederholung dieser Lügen eine eigene Realität.“ Und er stellt in diesem Fall erleichtert fest: „Zum Glück funktioniert unser Justizsystem in Teilen noch.“ Das Problem dürfte in dem Zusatz „in Teilen“ liegen.

Dieser Beitrag erschien auf PHILOSOPHIA PERENNIS, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION


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