Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schweizer Behörden lagern Daten auf Clouds von US-Digitalkonzernen aus

Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie hat seine Daten seit kurzem auf die Server des US-Cloud-Computing-Anbieters Amazon Web Services (AWS) geladen. AWS wurde 2006 als Tochterunternehmen des Internetgiganten Amazon gegründet.

Dies bestätigte das Amt jüngst der NZZ am Sonntag. Es gehe bei der Auslagerung der Daten darum, «die Ausfallsicherheit der kritischen Systeme weiter zu erhöhen», sagte eine Sprecherin des Bundesamts gegenüber der Zeitung. Zudem sei der Schritt wegen «stark steigender Datenvolumen» nötig geworden.

Die Auslagerung in eine ausländische Cloud ist für den Bund eine Premiere. Bisher sind die Daten in eigenen Rechenzentren und selber betriebenen Clouds gespeichert worden.

Zur Erinnerung: 2022 unterzeichnete die Bundeskanzlei Verträge über 110 Millionen Franken mit den vier US-Konzernen AWS, Microsoft, Oracle und IBM sowie dem chinesischen Anbieter Alibaba. Meteo Schweiz ist nun das erste Bundesamt, das seine Daten auf eine Cloud eines ausländischen Digital-Konzerns lagert, wie die Bundeskanzlei bestätigte.

Der NZZ am Sonntag zufolge stünden weitere Verwaltungseinheiten kurz vor dem Abschluss und ein halbes Dutzend sei in Abklärung. Hinsichtlich der Sicherheit der Daten schreibt die Zeitung:

«Die Daten werden in Sicherheitsstufen eingeteilt. Primär geht es um Daten, die ohnehin öffentlich sind. In die Cloud dürfen aber auch Daten, die als «intern» klassifiziert sind, wobei die Server der ausländischen Firmen in diesem Fall zwingend in der Schweiz stehen müssen. Im Fall von Meteo Schweiz befinden sich die AWS-Server ebenfalls in der Schweiz – die Sicherheitsstufe ist nicht bekannt.»

Zwar sagte die Bundeskanzlei im Zusammenhang mit den Verträgen im vergangenen Herbst, dass der Fokus auf Daten liege, für die keine besonderen Schutzanforderungen bestünden – also in erster Linie öffentliche und keine Personen-Daten.

Klar ist aber: Damit gerät die Verwaltung in die Abhängigkeit von ausländischen Digital-Konzernen. Möglich ist, dass sensible Daten in die Hände von unterschiedlichen Staaten gelangen. Schon heute ist es laut der Rechtsauffassung des Bundes beispielsweise möglich, dass Daten an EU-Staaten übermittelt werden.

Auch die US-Regierung, die bekanntlich die halbe Welt überwacht, hat freie Hand: Denn Nachrichtendienstliche Überwachungsprogramme sowie die berüchtigte Cloud Act in den USA sehen vor, dass amerikanische Behörden ohne Rechtshilfeverfahren auf Daten von Cloud-Anbietern zugreifen können (wir berichteten).

Fraglich ist das Vorgehen des Bundes auch aus juristischer Sicht: Denn die Behörden hatten schon vor Monaten losgelegt. Dies, obwohl man gewusst hatte, dass das Vorgehen juristisch umstritten ist und sich Gegenwind gegen das Projekt abzeichnen würde.

«Ein Bürger hatte verlangt, dass die Auslagerung vorsorglich gestoppt wird. Er scheiterte ein erstes Mal vor dem Bundesverwaltungsgericht und erst vor kurzem auch vor Bundesgericht», so die NZZ am Sonntag.

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