Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schweizer Parlament will Internet voller Alterskontrollen

Video- und Gamingseiten sollen in der Schweiz künftig das Alter ihrer Nutzer:innen kontrollieren. Bürgerrechtsinitiativen befürchten den Startschuss für eine generelle Ausweispflicht im Internet. Nur ein Referendum kann das Gesetz jetzt noch stoppen.

Die Schweiz schwächt die Anonymität im Netz: Das geplante „Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele“ verlangt, dass zahlreiche Seiten Altersschranken hochziehen, darunter fallen dürften etwa YouTube, Netflix und weitere Anbieter für Streaming und Gaming. Der Grund: Jugendschutz.

Das Besondere an dem Gesetz ist: Es verlangt pauschal eine Alterskontrolle vor der erstmaligen Nutzung – und damit von allen Menschen, die solche Dienste in der Schweiz aufrufen wollen. Dabei ist die Alterskontrolle nicht auf bestimmte Inhalte wie Pornografie oder Gewaltdarstellungen beschränkt, sondern wird generell verlangt. Zum Schutz von Minderjährigen sollen also alle Nutzer:innen Daten preisgeben.

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