Horst D. Deckert

Schweizer Regierung: «Internationale Gesundheitsvorschriften stellen Grundrechte nicht in Frage»

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) arbeitet gegenwärtig im Eiltempo daran, die Souveränität der Nationalstaaten bei künftigen Pandemien noch weiter einzuschränken. Dies unter anderem mit der Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und einem neuen Pandemie-Vertrag (wir berichteten).

Sollte die WHO erfolgreich sein, so kann sie künftig noch schneller Pandemien selbständig ausrufen und den Mitgliedstaaten auch gleich die entsprechenden Schutzmassnahmen verordnen.

Beispielsweise soll Art. 13A so verändert werden, dass die Vertragsstaaten die WHO künftig als leitende und koordinierende Behörde bei einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite (Public Health Emergencies of International Concern, PHEIC) akzeptieren müssen.

Sie würden sich somit verpflichten, im Bereich der öffentlichen Gesundheit von der WHO angeordnete Massnahmen «zu befolgen» (wir berichteten).

Grosse Sorgen bereiten die Pläne der WHO dem St. Galler SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel. Er wollte in der Fragestunde des Parlaments am Montag wissen, wie der Bundesrat sicherstelle, dass die Verfassung und Gesetze der Schweiz vor diesem Hintergrund auch in Zukunft gewahrt werden.

Schliesslich anvisiere die WHO, ihre Absichten «völkerrechtlich bindend» zu machen. Die Antwort der Regierung:

«Die IGV stellen die von der Schweizer Verfassung garantierten Grundrechte nicht in Frage.»

Weiter verwies die Exekutive in ihrer Antwort darauf, dass der Bundesrat die IGVs, die 2007 in Kraft getreten sind, vorbehaltlos genehmigt hat. Das revidierte Epidemiengesetz berücksichtige die IGV seit 2016 und regle deren Umsetzung in der Schweiz.

Auf die geplanten Anpassungen, die ja längstens bekannt sind, geht die Regierung in ihrer Antwort überhaupt nicht ein. Im Mai 2024 wisse man mehr, betont die Regierung. Verhandlungen würden in den nächsten Monaten folgen. Stattdessen heisst es lediglich:

«Was den Prozess zur Übernahme von möglichen zukünftigen Änderungen in das Schweizer Recht betrifft, richtet sich der Bundesrat nach der ständigen Praxis gestützt auf die massgebenden Bestimmungen der Bundesverfassung und der anwendbaren Bundesgesetze.»

Stefan Millius kommentiert in der Weltwoche die Antwort der Regierung:

«Ein astreiner Satz aus der Bundesverwaltung. Lang, wortreich, ohne Inhalt. Schöner wäre es gewesen, wenn die offizielle Schweiz schon heute der WHO die Grenzen deutlich gemacht hätte: Bis hierher und nicht weiter.»

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