Horst D. Deckert

Seit einer Woche gültig: EU-Gesetz verlangt von Unternehmen zehn Jahre „Anrecht auf Reparatur“

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Seit dem 1. März 2021 muss jeder, der Kühlschränke, Waschmaschinen und weitere Elektrogeräte in der EU verkaufen will, auch sicherstellen, dass die Geräte zehn Jahre lang repariert werden können. Damit soll der Berg an Elektroschrott reduziert werden, der Jahr für Jahr anwächst. (Quelle)

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