In Wien ist es Teil der Eskalationsstrategie von Innenminister Nehammer, möglichst viele Teilnehmer an legalen oder untersagten Demonstrationen aufgrund von „Verstößen“ gegen willkürlich verhängte Maskenpflichten anzuzeigen. Diese Maßnahme, die als klare Einschüchterung verstanden werden kann, wurde im Zuge der Demonstration am 13. Februar auch von Beamten durchgeführt, die sich selbst nicht an die Maskenpflicht hielten.
Ein Kommentar von Michael Mayrhofer
Konkret geht es um die Beamten der Wiener Polizeieinheit WEGA. Diese wurden dazu eingesetzt, um Bürger, die ihr eigentlich von der Verfassung geschütztes Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrnehmen wollten, einzuschüchtern und abzustrafen. Was dabei viele Bürger nicht nachvollziehbar fanden: Während sie gemäß der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung dazu verdonnert wurden, eine FFP2-Maske zu tragen, liefen die Beamten mit einer Sturmhaube herum, welche im Mund-Nasenbereich ein äußerst grobaschiges Netz aufwiesen. Weder darüber noch darunter wurde eine FFP2-Maske getragen. Info-DIREKT hat bei der Wiener Polizei nachgefragt.
Zunächst berief man sich bei der Wiener Polizei auf angebliche Ausnahmeregelungen für Organe der Vollziehung. Allerdings hätten die Beamten laut Pressestelle „eng anliegende mechanische Schutzvorrichtungen getragen“. Weiters:
„Wenn Polizisten Amtshandlungen mit Personen führen, wird darauf geachtet, dass eine FFP2 Maske getragen wird. Allerdings werden zB bei Versammlungen aus Gründen der Eigensicherung und der Einsatztaktik oftmals Helme mit Vollvisierung sowie Sturmhauben getragen. Kommt es spontan zu einer nicht vorhersehbaren Amtshandlung, welche ein rasches Einschreiten erfordert, wird diese Amtshandlung dessen ungeachtet durchgeführt.“
Plausibilitätsprüfung: Wir fragen nochmals nach
Das wollten wir so nicht gelten lassen und hakten nach. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die WEGA-Beamten bei dem mindestens 6 Stunden dauernden Einsatz „spontan“ eingesetzt wurden. Maskenpflicht besteht auch für die Polizei bereits im Einsatzfahrzeug. Auch die vielfach diskutierte, wiederholte Festnahme von Martin Rutter zum Zweck der „Identitätsfeststellung“ dürfte kaum als „spontane Amtshandlung“ durchgehen. Auch dabei trug keiner der WEGA-Einsatzkräfte eine FFP2-Maske. Angebliche Ausnahmeregelungen für Exekutivkräfte hätten wohl für alle Polizisten gegolten, nicht nur für die WEGA.
Polizei will nun Lösung für WEGA finden
In dieser zweiten Fragerunde antwortete die Polizeipressestelle Wien, dass natürlich auch Angehörige der LPD Wien interne Vorschriften für das Tragen von FFP2-Masken haben. Allerdings wäre das Tragen von Sturmhauben eine besondere Herausforderung im Einsatz:
„Um die FFP2-Trageverpflichtung, insbesondere beim Tragen von einer dienstlich zugewiesenen Sturmhaube, zukünftig genauer zu definieren, arbeitet die LPD Wien derzeit an einer Lösung.“
Giftige Gesichtsmasken gefährden Gesundheit aller
Natürlich ist es verständlich, dass auch Polizeibeamte Gesundheitsminister Rudolf Anschobers willkürliche Masken-Verordnung nicht nachvollziehen können. Bei ihrer körperlich anstrengenden Tätigkeit sind sie auf eine gute und ausreichende Sauerstoffversorgung angewiesen. Das Tragen von oft durch Giftstoffe belasteten Plastikmasken, welche die Atmung erschweren, ist bei körperlicher Arbeit oder Anstrengung eine besondere Zumutung und fahrlässige Gesundheitsgefährdung.
Wie können Polizisten von einer Virus-Pandemie ausgenommen sein?
Doch Anschobers Verordnung gilt eben für alle. Und glauben wir an die gefährlichste Virus-Pandemie aller Zeiten, dann muss die Frage gestellt werden, weshalb ein solcher Virus bei Polizeibeamten weniger gefährlich sein sollte als bei Bürgern? Weshalb man Schulkinder zu einer Maßnahme zwingt, die Polizei-Sondereinheiten offensichtlich ignorieren. Die Glaubwürdigkeit der Pandemie-Erzählung wird sicher nicht erhöht, wenn Politiker abseits der Kameras keine Masken tragen und Exekutivbeamte während ihrer Arbeit offenbar gänzlich ohne Mund-Nasen-Schutz auskommen.
Widerstand gegen sinnlose Regeln ist ein Grundrecht
Unsere Solidarität gilt ausnahmslos allen, welche sinnlos unter Mund-Nasen-Schutzmasken gezwungen werden, welche wissenschaftlich seit Jahrzehnten unbestritten nicht dazu geeignet sind, Viren zu stoppen. Eine solche Maske sollte niemand tragen müssen, weder Krankenpfleger noch Feuerwehrleute noch Berufstätige oder Exekutivbeamte. Und am allerwenigsten sollten Kinder solche Masken tragen müssen. Genau deshalb sind Demonstrationen so wichtig, welche die Regierung ständig – mutmaßlich verfassungswidrig – verbieten lässt, so wie jüngst in Innsbruck.
Der Beitrag Selbst maskenlose Polizisten straften Bürger wegen fehlender FFP2-Masken erschien zuerst auf Info-DIREKT.