Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Selbstmord-Fall Kellermayr: Freispruch für den Angeklagten ist rechtskräftig!

Das jahrelange politisch motiviert erscheinende Martyrium für einen deutschen Staatsbürger ist mit dieser Nachricht vom 4. August beendet. Die Staatsanwaltschaft hat heute bekannt gegeben, dass man nach genauer Prüfung der schriftlichen Urteilsausfertigung keine Rechtsmittel erheben wird. Vorausgegangen war ein viertägiger Monsterprozess mit drei Dutzend Zeugen und Sachverständigen. Dem Angeklagten war – ohne nachvollziehbares Tatsachensubstrat – vorgeworfen worden, eine Mitschuld am Selbstmord der oberösterreichischen Ärztin zu tragen, die als Medien-Testimonial für die Corona-Maßnahmen herumgereicht wurde.

Vor wenigen Minuten veröffentlichte die Pressestelle des Landesgerichts Wels folgende Pressemitteilung:

Staatsanwaltschaft Wels erhebt gegen Freispruch in der Causa Dr. Lisa-Maria Kellermayr kein Rechtsmittel
Als Ergebnis einer genauen Prüfung der schriftlichen Urteilsausfertigung nach dem erfolgten Freispruch eines 61-jährigen deutschen Staatsangehörigen in der Causa Dr. Lisa-Maria Kellermayr hat die Staatsanwaltschaft Wels die angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde nunmehr zurückgezogen. Die Prüfung hat ergeben, dass das Urteil des Landesgerichtes Wels als Schöffengericht vom 9. April 2025 nicht zu beanstanden ist. Dieses Ergebnis wurde auch von der Oberstaatsanwaltschaft Linz und dem Bundesministerium für Justiz bestätigt. Der Freispruch ist damit rechtskräftig.
Im Hinblick auf weitere von anderen Personen an Dr. Lisa-Maria Kellermayr versendete Drohnachrichten sind die Ermittlungen zur Täterausforschung noch nicht abgeschlossen.
Staatsanwaltschaft Wels, Medienstelle

Damit endet ein mehrjähriges Martyrium für den angeklagten Bayern Roman M., der während der Zeit der Corona-Maßnahmen weitgehend sachliche E-Mails an die Ärztin geschickt hatte. Zu diesen wurde er durch Aussagen von Frau Kellermayr motiviert, die als bösartig und auch wahrheitswidrig gegenüber Corona-Maßnahmengegnern und Demonstranten zu interpretieren waren.

Kellermayr wurde vom ORF und anderen linksgerichteten Medien wie DerStandard und Profil als Testimonial für Corona-Maßnahmen, die Impfkampage, aber auch für die frei erfundene Gewaltbereitschaft und Bösartigkeit der Maßnahmengegner herumgereicht. Um den Fall ranken sich viele Fragen, die bis heute nicht geklärt sind.

Die Ärztin hatte tatsächlich auch bösartige Drohbotschaften erhalten – die allerdings nicht vom Angeklagten stammten. Report24 berichtete vielfach über den Fall und war auch bei der Verhandlung anwesend.

Es ist davon auszugehen, dass in den genannten Medienhäusern nun wieder ein Wettbewerb darum entbrennen wird, den Angeklagten dennoch zu kriminalisieren und die Arbeit der Justiz herabzuwürdigen.

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